AUFNAHMEBEDINGUNGEN
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
Zur Aufnahme in den svu | asep müssen folgende Bedingungen erfüllt sein. Bei Unklarheiten und in Spezialfällen entscheidet die Standeskommission des svu | asep:
Ausbildung
Grundausbildung: Matura oder Fähigkeitsausweis
Theoretische Fachausbildung: Mindestens 1 Jahr in einer vom svu | asep anerkannten Ausbildung. Dies entspricht:
- bei Vollzeitstudien: 2 Semester
- bei sonstigen Aus- / Weiterbildungen: 400 h Unterricht
Berufserfahrung: Mindestens 2 Jahre im Umweltbereich tätig (Arbeitspensum mind. 50%).
Gesamtdauer
Die theoretische Fachausbildung und die Berufserfahrung müssen zusammen mindestens 6 Jahre umfassen.
Angehende Umweltfachleute, die die Voraussetzungen für eine Vollmitgliedschaft noch nicht erfüllen, können dem svu | asep vorübergehend als KandidatIn beitreten.
Kandidatenstatus
KandidatInnen bezahlen einen reduzierten Mitgliederbeitrag und haben beschränkte Rechte. Sie dürfen insbesondere den svu | asep-Titel nicht führen, haben kein Stimmrecht an der Mitgliederversammlung und können sich nicht im Dienstleistungsverzeichnis eintragen lassen. Ansonsten profitieren sie von den meisten Dienstleistungen des Verbandes, namentlich von sämtlichen Informationen (Versände und Bulletin).
KandidatInnen müssen sich um eine Vollmitgliedschaft bewerben, sobald sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Mitgliedschaft als KandidatIn ist in jedem Fall auf höchstens 5 Jahre beschränkt.
Die Standeskommission prüft die Dossiers im Voraus und gibt eine Empfehlung ab. Die Kandidierenden werden rechtzeitig informiert.
Die Beitrittsgesuche müssen bis Ende Januar beim Zentralsekretariat eintreffen, damit eine Aufnahme im gleichen Jahr möglich ist. Ansonsten muss der Eintritt um ein Jahr verschoben werden. Die Gesuchstellenden erhalten aber bereits die regelmässigen Informationen und das Bulletin des svu | asep.
Über die Zulassung als KandidatIn entscheidet der Vorstand beim Eintreffen des Anmeldegesuchs.