svu - Bulletin 1999/3
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Inhalt |
Artikel |
Evelyne Marendaz, Landwirtschaftl. Beratungszentrale (SRVA), Lausanne
Seit dem 1. Januar 1999 hat sich der
berufliche Kontext der schweizerischen Landwirtinnen und Landwirte
radikal geändert. Die seit 1951 bestehende, vielschichtige
und sehr protektionistische Gesetzgebung wurde ausser Kraft gesetzt.
Das neue Landwirtschaftsgesetz mit seinen 37 allgemeinen Verordnungen
und weiteren auf Departementsstufe wird unter dem Namen AP 2002
zusammengefasst. Es zeichnet sich hierbei das Profil einer sich
heute dem Markt anpassenden Landwirtschaft ab, die finanziell
für die vom Gesetzgeber geforderten Leistungen, insbesondere
im Umweltbereich, unterstützt wird.
Diese neue Agrarpolitik verfügt über einen für
vier Jahre festgelegten Haushaltsplan. Nach 2002 kann mit weiteren
wichtigen AnpassungsmaSSnahmen gerechnet werden, ferner mit einer
auf die europäische Eingliederung vorbereitenden Orientierung
oder mit einer de facto-Angleichung an den europäischen Standard.
Der Bund zieht sich vom Markt zurück,
gibt seine Monopole sowie seine Absatzgarantien auf und passt
seinen Zollschutz an. Andererseits sind finanzielle Hilfeleistungen
das einzige verfügbare Mittel, mit dessen Hilfe die Schweiz
ihre Landwirte im Land behält. Diesen Punkt hat der Gesetzgeber
übrigens nicht in Frage gestellt, obgleich er wünscht,
dass sich diese Unterstützungsbeiträge in gewissen Grenzen
halten.
Seit dem 1.1.1999 haben die Landwirte Zugang zu diesem finanziellen
ÐMannað (ÐDirektzahlungenð genannt) mittels folgender
Gegenleistung: Bewirtschaftung der Gesamtheit ihres landwirtschaftlichen
Betriebs gemäss der vom Bundesamt für Landwirtschaft
(BLW) festgelegten Anforderungen des ÖLN (Ðökologischer
Leistungsnachweisð); zudem müssen die Landwirte beweisen,
dass sie die Normen des ÖLN einhalten.
Dieser Ðökologische Leistungsnachweisð (ÖLN)
bildet folglich die Bedingung für Direktzahlungen. Hierin
liegt die Neuigkeit. Der ÖLN stellt für sich genommen
nichts Neues dar, da er mit den ehemaligen Anforderungen der integrierten
Produktion (IP) übereinstimmt. Mit anderen Worten, seit diesem
Jahr entspricht jeder Direktzahlungen beziehende landwirtschaftliche
Betrieb den einst ÐIPð genannten Kriterien, d.h. einem
Begriff, der heute im Rahmen der Verwaltungsvorschriften abgeschafft
ist.
Unter dem Begriff ökologischer Leistungsnachweis versteht das BLW, dass die Landwirtschaftsbetriebe folgende Vorschriften beachten:
Angesichts seiner Schlüsselfunktion
in der Verteilung der Direktzahlungen gibt der ÖLN Anlass
zu ausgiebigen Erörterungen hinsichtlich seiner genauen Definition
und Berechnungsarten. Besonders umstritten ist die sogenannte
Ðausgeglichene Düngerbilanzð im Hinblick auf ihre
ökologische Rolle, da eine Spanne von +10% für Stickstoff
und Phosphor zulässig ist. In diesem Gebiet obliegt es den
Naturschützern, Fragen nach Nährstoffpotential und -reserven
im Boden in die Diskussion mit einzubringen.
Die vorgeschriebenen Bodenschutzmassnahmen sollen hauptsächlich
die Bodenerosion sowie die Nitratauswaschung verhindern und übersteigen
die Anforderungen der VBBo (Verordnung über Belastungen des
Bodens) im Bereich des physikalischen Bodenschutzes nicht. Man
beachte, dass die Aspekte des chemischen Bodenschutzes zwar erwähnt,
aber unter keinem Punkt im technischen Anhang (des Gesetzestextes)
behandelt werden.
Auch das Thema Pflanzenbehandlungsmittel gibt Anlass zu Auseinandersetzungen
zwischen Naturschützern und Agronomen, ohne dass das neue
Landwirtschaftsgesetz heute eine Lösung bietet. Der Streitpunkt
liegt bei der Frage, ob eine Positivliste von Behandlungsmitteln
aufgestellt werden soll oder nicht; dieses System existiert bereits
in den europäischen Ländern.
Innerhalb der sogenannten Ðökologischen
Ausgleichsflächenð (öAF) sind die Rotationsbrachen
neu. Folgende öAF geben Anrecht auf besondere Beiträge:
extensiv genutzte Wiesen, wenig intensiv genutzte Wiesen, Streueflächen,
Hecken, Feldgehölze und Uferbestockungen, Buntbrachen, Rotationsbrachen,
Ackerschonstreifen und Hochstamm-Feldobstbäume.
Zu dieser Liste gesellen sich die nicht beitragsberechtigten Flächen,
die jedoch zur 7%-Quote zählen: extensiv genutzte Weiden,
Waldweiden, Einzelbäume, Wassergraben, Tümpel und Teiche,
Ruderalflächen, Trockenmauern, natürliche Wege, Rebflächen
mit hoher Artenvielfalt, sowie alle Hecken und Hochstamm-Feldobstbäume,
die den für eine finanzielle Beiträge nötigen Anforderungen
nicht genügen.
Im Laufe des Jahres 1999 lässt das Bundesamt für Landwirtschaft
das Prinzip einer nach Qualitätskriterien ausgerichteten
Beitragsordnung für ökologische Ausgleichsflächen
prüfen nach dem Modell des nationalen Forums für ökologischen
Ausgleich. Dieses System soll einen grösseren Anreiz bieten
und transparenter sein.
Gewässersanierung
Die intensive Landwirtschaft bildet heute
die Hauptursache für den steigenden Nitrat- und Phosphorgehalt
im Wasser. Obwohl immer mehr Landwirtschaftsbetriebe die Vorschriften
der integrierten Produktion berücksichtigen, hat dies bis
jetzt keineswegs zu einer bedeutenden Verringerung weder der Nitratauswaschung
der offenen Ackerflächen noch der Phosphorabschwemmung geführt.
Dieser Situation stellen BLW und BUWAL eine gemeinsame Politik
entgegen mit gemeinsamen Mitteln für die Gewässersanierung.
Eine genaue Abgrenzung der Zuströmbereiche Z sowie eine Anpassung
der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung innerhalb dieser Zonen
müssten zur Erreichung der folgenden, von den beiden Ämtern
angestrebten Qualitätsziele führen:
< 40 mg NO3/L in Grund- und Quellwasser als erstes Ziel, dann
< 25 mg NO3/L als Qualitätsziel;
< 40 mg Totalgehalt an Phosphor/m3 Mischwasser im oberirdischen
Wasser, als Hauptziel, dann < 20 mg/m3.
Die vom Bund zur Verfügung gestellten
Gelder dienen zur Entschädigung für Nutzungsbeschränkungen
und -anpassungen von in diesen Zuströmbereichen befindlichen
Landwirtschaftsbetrieben.
Das Jahr 1999 ist das Jahr der Pilotprojekte. Danach sollten die
Massnahmen festliegen, mit Hilfe derer diese Sanierungsprogramme
so schnell wie möglich gestartet werden können.
Man beachte die besondere Struktur dieser gemeinsam von BUWAL
und BLW geführten Sanierungsprogramme: ihnen liegt sowohl
das Landwirtschaftsgesetz (Art. 76) als auch das Gewässerschutzgesetz
(Art. 62a) zugrunde, und nur auf der Basis der Beurteilung eines
jeden über die Kantone eingereichten Antrags durch beide
Ämter entscheidet das BWL, ob es einen Beitrag leistet.
Die Meliorationen werden grüner! Die Gesetzgebung sieht unter anderem vor, dass im Rahmen von Meliorationen der ökologische Ausgleich, die Vernetzung von Biotopen sowie der naturnahe Rückbau von Kleingewässern gefördert werden sollen. Auch die Kosten für den Landerwerb im Zusammenhang mit diesen Revitalisierungsmassnahmen sind beitragsberechtigt.
Die neue Gesetzgebung ist interessant und
gut: sie erlaubt es, wirksam zu sein, selbst wenn der politische
Wille und das Verständnis für Umweltfragen nicht immer
ganz zufriedenstellend sind.
Die Achillesferse dieses Systems liegt darin, dass es mehrheitlich
von der Landwirtschaft kontrolliert wird. Eine unabhängige
Kontrolle würde die Glaubwürdigkeit sowohl des Systems
als auch der oft in gutem Glauben handelnden Landwirte steigern.
[dp]
SVU |
Stefano Wagner, Lugano
Immer wieder erkundigen sich SVU-Mitglieder bei der Geschäftsstelle des SVU oder direkt beim Arbeitskreis ÐAuslandprojekteð nach der Politik des SVU in Bezug auf Ausschreibungen von BAWI-Aufträgen (BAWI = Bundesamt für Aussenwirtschaft). Dabei steht oft die Erwartung im Raum, dass der Verband bzw. der Arbeitskreis ÐAuslandprojekteð aktiver für die Interessen der Mitglieder eintreten sollte, um durch eine gezieltere Lobby-Politik Ðein grösseres Stück vom Kuchenð zu sichern.
Das Ziel dieses Artikel ist es, einige Fragen
zu beantworten, mögliche Illusionen über das Potential
der BAWI-Mittel für Berateraufträge ins richtige Licht
zu rücken und eine kurze Übersicht der Tätigkeit
des Arbeitskreises ÐAuslandprojekteð im Jahre 1998 zu
geben.
Ende 1997 hat der SVU in Zusammenarbeit mit dem BAWI in Bern eine
Tagung organisiert, bei der die Neuorientierung der Finanzinstrumente,
die das BAWI verwaltet, vorgestellt wurde.
Mit der Botschaft Nr. 96.044 über die «Neuen Finanzinstrumente
für die Zusammenarbeit mit Drittländern», die
das Parlament dann später auch gutgeheissen hat, wurde ein
eigentlicher Systemwechsel vollzogen, der generell nicht zu Gunsten
der schweizerischen Beraterbranche angelegt ist (siehe auch SVU-Bulletin
4/ 1997).
Zur Erläuterung: Während vor Jahren der Bau eines Staudammes
und die dazu gehörenden Projektvorarbeiten (inkl. UVP, usw.)
nach einer Vereinbarung zwischen den Regierungen als Projekt oder
als einzelne Teilprojekte öffentlich ausgeschrieben wurden,
geht man heute im BAWI davon aus, dass der (hauptsächlich
private) ÐPromotorð eines solchen Projektes durch eine
Risikokapitaleinlage (in der Regel max. 50% der Gesamtkosten)
beim Kauf der Wasserrechte im entsprechenden Land unterstützt
werden soll. Falls das Vorhaben mit finanziellem Erfolg gekrönt
ist, muss der BAWI-Beitrag zurückerstattet werden.
Wie nun der ÐPromotorð seine Machbarkeitsstudien oder
Bewilligungen einholt, und mit welchen Beratern er dies tut, ist
der schweizerischen öffentlichen Hand eigentlich ziemlich
egal (unter Einhaltung von gewissen allgemeinen ethischen und
fachlichen Rahmenbedingungen). Der schweizerische Berater kann
also nicht mehr mit einem generellen ÐHome-Bonusð rechnen
und steht in direkter Konkurrenz zu anderen Büros aus dem
Ausland. Es ist unnötig darauf hinzuweisen, dass diese Konkurrenz
meistens über optimale lokale Sachkenntnisse verfügt
und vermutlich für die meisten Dienstleistungen kostengünstiger
arbeitet.
So hart diese Tatsachen auch klingen, man muss sie in den richtigen
Kontext stellen:
o Das BAWI ist grundsätzlich der operative
Arm der Exportindustrie und nicht der der Beraterbranche.
o Die Schweiz steht unter einem zunehmenden Druck, sich dem internationalen
Umfeld anzupassen und somit protektionistische Massnahmen zu beseitigen
(Stichwort GATT/WTO).
Hinzu kommt noch, dass das BAWI immer öfter
seine Mittel in einen gemeinsamen Topf mit anderen internationalen
Institutionen wirft (wie z.B. Weltbank), welche bei der Ausschreibung
von einzelnen Projekten die Federführung übernehmen.
Auch dieses Vorgehen erhöht die Konkurrenz mit ausländischen
Beratern.
Was unternimmt der SVU?
Ein erster Erfolg war, dass nach der Tagung
1997 vermutlich zum ersten Mal eine engere Ðinstitutionelleð
Beziehung vom SVU zum BAWI entstanden ist. Ein Beweis dafür
ist, dass der SVU 1998 als offizielles Mitglied der ständigen
BAWI-Kontaktgruppe der Berufsverbände aufgenommen wurde.
In dieser Gruppe sind alle massgebenden Berufsorganisationen der
Beraterbranche vertreten, die die Zusammenarbeit mit dem BAWI
unter den neuen Rahmenbedingungen neu zu definieren versuchen.
An der letzten Sitzung dieser Kontaktgruppe wurde u.a. beschlossen,
auch die DEZA mit der durch das BAWI aufgebauten Konsulentendatenbank
(siehe unten) auszustatten.
Für die SVU-Mitglieder ist wichtig zu wissen, dass seitens
BAWI oder DEZA weiterhin gewisse Beraterdienstleistungen verlangt
werden, wie z.B. im Bereich der Projektfinanzierungsevaluation.
In diesem Zusammenhang wurde letzten Sommer ein BAWI-Fragebogen
an alle SVU-Mitglieder verschickt, der als Grundlage für
die Integration der Umweltfachleute in eine Konsulentendatenbank
diente. Diese Datenbank wird zur Zeit noch vom BAWI überarbeitet
(letzte Aufarbeitungen stammen vom Juni 1999) und soll in Zukunft
zur Suche von geeigneten Beratern eingesetzt werden. Dies schliesst
natürlich die üblichen rechtmässigen Instrumente
der Ausschreibung nicht aus (Amtsblatt usw.).
Die BAWI-Datenbank scheint wegen der internen Restrukturierung
noch mit gewissen Mängeln behaftet zu sein; wir gehen aber
davon aus, dass durch eine engen Zusammenarbeit diese Probleme
rasch überwunden werden können. Eines der Probleme ist
z.B., ein geeignetes update-Verfahren für die Datenbank zu
finden. Wie häufig die Datenbank benutzt wird, kann erst
in einigen Monaten festgestellt werden.
Abschliessend zum Thema BAWI sei noch darauf hingewiesen, dass
sich ein regelmässiger Blick auf die Websiten des BAWI lohnt
(www.admin.ch/bawi): Man will künftig die Ausschreibungen
auch im Web veröffentlichen.
Die Arbeitsgruppe ÐAuslandprojekteð hat im Herbst 98 auch
erste Kontakte zu anderen Bundesämtern wie z.B. dem
BUWAL gesucht, das neben dem BAWI ebenfalls finanzielle
Instrumente für die Unterstützung von Auslandprojekten
verwaltet. Es wäre eventuell an der Zeit, die Informationen,
die während dieser ersten Kontakte gesammelt werden konnten,
wiederum durch eine Tagung den Mitgliedern des SVU zugänglich
zu machen: Dies könnte ein Ziel des Arbeitskreises für
das laufende Jahr sein.
SVU |
Hotel Schweizerhof Bern
Es sind, zusammen mit den Neumitgliedern, 45 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
| 1. |
Protokoll MV 1998 |
| 2. |
Genehmigung Traktandenliste |
| 3. |
Jahresbericht 98
Gilles Mulhauser vervollständigt den strategischen Jahresbericht:
|
| 4. |
Jahresabschluss mit Revisorenbericht |
| 5. |
Erteilung Décharge an Vorstand |
| 6. |
Austritte |
| 7. |
Neueintritte |
| 7. |
Wahlen |
| 9. |
Budget 1999 |
| 10. |
Informationen |
| 11. |
Varia |
VUR |
Seit einem Jahr gibt die Vereinigung für
Umweltrecht die Zeitschrift «Umweltrecht in der Praxis»
auch auf CD-ROM heraus. Neu ist nun das Up-Date inklusive Jahrgang
1998 erschienen. Ob JuristIn oder Nicht-JuristIn, die CD-ROM ist
für alle geeignet, die in der Schweiz mit umweltrechtlichen
Fragen zu tun haben. Per Mausklick stehen Informationen über
Theorie und Praxis des Schweizerischen Umweltrechts von 1986
98 zur Verfügung.
Nebst Gerichtsurteilen, Tagungsreferaten, Aufsätzen, Hinweisen
auf Rechtsetzung und Richtlinien, beinhaltet die CD-ROM Rezensionen
zu umweltrechtlichen Neuerscheinungen sowie Informationen über
Veranstaltungen.
Die Beiträge sind in der Regel mit einer Zusammenfassung
auf Deutsch und Französisch versehen. Im weiteren steht ein
Umwelt-Thesaurus in neun Sprachen als Übersetzungshilfe zur
Verfügung.
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einfache Bedienung mit differenzierten Suchmöglichkeiten
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Publikationshinweise |
l Öffentlichkeitsarbeit für Umweltanliegen:
«Das Nasengeschäft»
Soeben in zweiter Auflage erschienen ist
die vierfarbige Broschüre «Das Nasengeschäft».
Es handelt sich um eine praxisorientierte Arbeitshilfe, welche
die Kommunikation von Umweltanliegen erleichtern und professionalisieren
soll. Die Broschüre basiert auf Experteninterviews und enthält
Grundsatzüberlegungen, Arbeitsinstrumente, Checklisten und
praktische Tipps zur Öffentlichkeitsarbeit im Nonprofit-Umfeld.
«Das Nasengeschäft» richtet sich an Personen,
die in Umweltorganisationen, Ökobüros oder Verwaltungen
mit Kommunikationsaufgaben betraut sind, aber keine einschlägige
Ausbildung haben. Siehe auch SVU-Bull. 1/99, S. 1 3.
Bezugsquelle: VCS Schweiz, Dokumentation, Postfach, 3000 Bern
2, Tel. 031 328 82 41, Fax 031 328 82 01, e-mail dok@vcs-ate.ch.
Preis: Fr. 15..
l Naturnahe Gestaltung von Abwasseranlagen
Herausgegeben vom Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute
und dem Bund Schweizer Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen
Viele Abwasseranlagen (Kläranlagen,
Regenbecken, Geschiebesammler, Pumpstationen etc.) liegen in landschaftlich
attraktiven Räumen, häufig in Erholungsgebieten naher
Siedlungen und sie befinden sich oft in unmittelbarer Nähe
zu einem Fliessgewässer. In diesem Umfeld haben naturnah
gestaltete und gepflegte Flächen und Bauwerke eine grosse
Wirkung auf Landschaft, Flora und Fauna.
Die Wegleitung macht anhand praktischer Beispiele die besondere
Bedeutung von abwassertechnischen Anlagen und ihrer Umgebungsflächen
als Lebensräume deutlich. Es wird aufgezeigt, wie vorzugehen
ist und welche Massnahmen getroffen werden können, um bei
Planung, Bau und Unterhalt von Abwasseranlagen einen Beitrag an
eine vielfältige Umwelt zu leisten.
Die Publikation richtet sich an Kantons- und Gemeindebehörden,
Abwasserverbände, Betriebspersonal und mit der Anlagenplanung
befasste Fachleute.
1998, Deutsch und Französisch, 31 Seiten,
Format A4, 4-farbig, Preis: Fr. 50..
Zu bestellen bei: VSA Sekretariat, Strassburgstr. 10, Postfach,
8026 Zürich oder BSLA Sekretariat, Rue du Doubs 32, 2300
La Chaux-de-Fonds.
l Zustand und Nutzung der Gewässer
im Kt. St. Gallen
Herausgegeben vom Amt für Umweltschutz des Kt. St. Gallen
«Im Kanton St. Gallen werden von verschiedenen
Amtsstellen gewässerrelevante Daten erhoben. Die meisten
dieser Daten wurden bisher jeweils isoliert für spezifische
Anwendungen oder Berichte ausgewertet und zusammengefasst. Der
vorliegende Atlas versucht nun erstmals, einen gesamtheitlichen
Überblick über den Zustand und die Nutzung der Gewässer
im Kanton St. Gallen zu geben und die wichtigen Informationen
aus den verschiedenen gewässerorientierten Tätigkeiten
kantonaler Stellen in einem Werk zusammenzuziehen. Der Atlas,
der unter der Federführung des Amtes für Umweltschutz
entstand, soll neben Behörden, Politikern, Gemeinden und
Ingenieurbüros vor allem auch interessierte Privatpersonen
über die Situation der St. Galler Gewässer informieren.»
[aus Prospekt]
Aus dem Inhaltsverzeichnis: Wasserqualität, Seeufer, Wassermengen,
chem. Zustand, biolog. Zustand, Gewässerform, Grundwasserstände,
Grundwassergüte, Fischerei, Naturschutz, Naturbäder,
Abwasserreinigung (Ausbaustand und Qualität), Wasserkraftnutzung,
Trinkwasser.
1998, 60 Seiten, Format A3 (!), mehr-farbig, 18 themat. Karten, Preis: Fr. 48.. Zu bestellen bei: Amt für Umweltschutz des Kt. SG, Linsebühlstr. 91, 9001 St. Gallen, e-mail: info@bd-afu.sg.ch.
l Lokale Agenda 21 Zukunft braucht
Beteiligung
Wie man Agenda-Prozesse initiiert, organisiert und moderiert
R. Häusler, R. Berker, B. Bahr & S. Brückmann
Das Werk basiert auf einem Lehrgang, der
vom deutschen «Bundesverband tu was» auf Anfrage veranstaltet
wird (http://www.tuwas. innovate.de).
Die Entwicklung des Lehrgangs wurde durch die Deutsche Bundesstiftung
Umwelt gefördert. Die Publikation ist interessant und anregend.
1998, 157 Seiten, Broschur, Format A4, ein-farbig, Preis: DM 28.
(exkl. Versandkosten). Zu bestellen bei: Wissenschaftsladen Bonn
e.V., Fax 0049 228 201610, e-mail wilabonn@t-online.de,
http://www.wilabonn.de.
Tagungen, Kurse |
| Datum / date | Ort / Lieu | Titel / Titre | Organisation | Kontakt / contact | |
| August / Août | |||||
| 2426 | Dübendorf | ÐNatürlicheð Tracer in der Umwelt Grundlagen und Nutzungsmöglichkeiten | EAWAG-PEAK | Tel. | 01 823 55 30 |
| 26 | Basel | Integrierte Managementsysteme EFQM Excellence Modell | öbu, SNV, sanu, etc. | Tel. | 032 322 14 33 |
| 301.9. | Kastanienbaum | Stoffflüsse in Fliessgewässern Vertiefungskurs | EAWAG-PEAK | Tel. | 041 349 21 11 |
SVU |
Mitteilung des Vorstandes
Bruno Oberle wird im Laufe des Sommers beim BUWAL die Stelle eines
Vizedirektors antreten. Er hat sich daher entschlossen, als Präsident
des SVU zurückzutreten. Gilles Mulhauser wird bis zur nächsten
MV als interimistischer Präsident den SVU leiten; Martina
Blanke hat sich bereiterklärt, das Amt einer interimistischen
Vizepräsidentin zu übernehmen.
Wir wünschen Bruno alles Gute und Erfolg in seiner neuen
Aufgabe und bedanken uns für sein Engagement während
seiner Präsidentschaft.
Vorstand SVU
|
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Hauptredaktion Dr. Gabi Gerlach, Dr. Andreas Bally, BiCon AG - Institut für angewandte Umweltwissenschaften, Bodanstr. 19, 8280 Kreuzlingen Tel. 071 672 28 68 Fax. 071 672 28 69 email: bicon@access.ch |
Redaktion für
die französisch- und italienischsprachige Schweiz: Dr. Catherine Strehler, biol. conseils s.a., Serre 5, 2000 Neuch,tel Tel. 032 725 50 24 Fax. 032 725 52 90 email: biolconseils@access.ch |
Übersetzung: Catherine Baroffio, Markus X. Schmid Geschäftsstelle des SVU: Brunngasse 60, 3011 Bern Tel. 031 311 03 02 Fax. 031 312 38 01 email: svu@thenet.ch |