svu - Bulletin 1999/3

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Inhalt

Artikel

Schweizerische Agrarpolitik: Neues für die Umwelt?

Evelyne Marendaz, Landwirtschaftl. Beratungszentrale (SRVA), Lausanne

Seit dem 1. Januar 1999 hat sich der berufliche Kontext der schweizerischen Landwirtinnen und Landwirte radikal geändert. Die seit 1951 bestehende, vielschichtige und sehr protektionistische Gesetzgebung wurde ausser Kraft gesetzt. Das neue Landwirtschaftsgesetz mit seinen 37 allgemeinen Verordnungen und weiteren auf Departementsstufe wird unter dem Namen AP 2002 zusammengefasst. Es zeichnet sich hierbei das Profil einer sich heute dem Markt anpassenden Landwirtschaft ab, die finanziell für die vom Gesetzgeber geforderten Leistungen, insbesondere im Umweltbereich, unterstützt wird.
Diese neue Agrarpolitik verfügt über einen für vier Jahre festgelegten Haushaltsplan. Nach 2002 kann mit weiteren wichtigen AnpassungsmaSSnahmen gerechnet werden, ferner mit einer auf die europäische Eingliederung vorbereitenden Orientierung oder mit einer de facto-Angleichung an den europäischen Standard.

Was daran neu ist...

Der Bund zieht sich vom Markt zurück, gibt seine Monopole sowie seine Absatzgarantien auf und passt seinen Zollschutz an. Andererseits sind finanzielle Hilfeleistungen das einzige verfügbare Mittel, mit dessen Hilfe die Schweiz ihre Landwirte im Land behält. Diesen Punkt hat der Gesetzgeber übrigens nicht in Frage gestellt, obgleich er wünscht, dass sich diese Unterstützungsbeiträge in gewissen Grenzen halten.
Seit dem 1.1.1999 haben die Landwirte Zugang zu diesem finanziellen ÐMannað (ÐDirektzahlungenð genannt) mittels folgender Gegenleistung: Bewirtschaftung der Gesamtheit ihres landwirtschaftlichen Betriebs gemäss der vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) festgelegten Anforderungen des ÖLN (Ðökologischer Leistungsnachweisð); zudem müssen die Landwirte beweisen, dass sie die Normen des ÖLN einhalten.
Dieser Ðökologische Leistungsnachweisð (ÖLN) bildet folglich die Bedingung für Direktzahlungen. Hierin liegt die Neuigkeit. Der ÖLN stellt für sich genommen nichts Neues dar, da er mit den ehemaligen Anforderungen der integrierten Produktion (IP) übereinstimmt. Mit anderen Worten, seit diesem Jahr entspricht jeder Direktzahlungen beziehende landwirtschaftliche Betrieb den einst ÐIPð genannten Kriterien, d.h. einem Begriff, der heute im Rahmen der Verwaltungsvorschriften abgeschafft ist.

Der ÖLN

Unter dem Begriff ökologischer Leistungsnachweis versteht das BLW, dass die Landwirtschaftsbetriebe folgende Vorschriften beachten:

Angesichts seiner Schlüsselfunktion in der Verteilung der Direktzahlungen gibt der ÖLN Anlass zu ausgiebigen Erörterungen hinsichtlich seiner genauen Definition und Berechnungsarten. Besonders umstritten ist die sogenannte Ðausgeglichene Düngerbilanzð im Hinblick auf ihre ökologische Rolle, da eine Spanne von +10% für Stickstoff und Phosphor zulässig ist. In diesem Gebiet obliegt es den Naturschützern, Fragen nach Nährstoffpotential und -reserven im Boden in die Diskussion mit einzubringen.
Die vorgeschriebenen Bodenschutzmassnahmen sollen hauptsächlich die Bodenerosion sowie die Nitratauswaschung verhindern und übersteigen die Anforderungen der VBBo (Verordnung über Belastungen des Bodens) im Bereich des physikalischen Bodenschutzes nicht. Man beachte, dass die Aspekte des chemischen Bodenschutzes zwar erwähnt, aber unter keinem Punkt im technischen Anhang (des Gesetzestextes) behandelt werden.
Auch das Thema Pflanzenbehandlungsmittel gibt Anlass zu Auseinandersetzungen zwischen Naturschützern und Agronomen, ohne dass das neue Landwirtschaftsgesetz heute eine Lösung bietet. Der Streitpunkt liegt bei der Frage, ob eine Positivliste von Behandlungsmitteln aufgestellt werden soll oder nicht; dieses System existiert bereits in den europäischen Ländern.

Ökologischer Ausgleich: ein Weg zu höherer Qualität?

Innerhalb der sogenannten Ðökologischen Ausgleichsflächenð (öAF) sind die Rotationsbrachen neu. Folgende öAF geben Anrecht auf besondere Beiträge: extensiv genutzte Wiesen, wenig intensiv genutzte Wiesen, Streueflächen, Hecken, Feldgehölze und Uferbestockungen, Buntbrachen, Rotationsbrachen, Ackerschonstreifen und Hochstamm-Feldobstbäume.
Zu dieser Liste gesellen sich die nicht beitragsberechtigten Flächen, die jedoch zur 7%-Quote zählen: extensiv genutzte Weiden, Waldweiden, Einzelbäume, Wassergraben, Tümpel und Teiche, Ruderalflächen, Trockenmauern, natürliche Wege, Rebflächen mit hoher Artenvielfalt, sowie alle Hecken und Hochstamm-Feldobstbäume, die den für eine finanzielle Beiträge nötigen Anforderungen nicht genügen.
Im Laufe des Jahres 1999 lässt das Bundesamt für Landwirtschaft das Prinzip einer nach Qualitätskriterien ausgerichteten Beitragsordnung für ökologische Ausgleichsflächen prüfen nach dem Modell des nationalen Forums für ökologischen Ausgleich. Dieses System soll einen grösseren Anreiz bieten und transparenter sein.
Gewässersanierung

Die intensive Landwirtschaft bildet heute die Hauptursache für den steigenden Nitrat- und Phosphorgehalt im Wasser. Obwohl immer mehr Landwirtschaftsbetriebe die Vorschriften der integrierten Produktion berücksichtigen, hat dies bis jetzt keineswegs zu einer bedeutenden Verringerung weder der Nitratauswaschung der offenen Ackerflächen noch der Phosphorabschwemmung geführt. Dieser Situation stellen BLW und BUWAL eine gemeinsame Politik entgegen mit gemeinsamen Mitteln für die Gewässersanierung.
Eine genaue Abgrenzung der Zuströmbereiche Z sowie eine Anpassung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung innerhalb dieser Zonen müssten zur Erreichung der folgenden, von den beiden Ämtern angestrebten Qualitätsziele führen:
< 40 mg NO3/L in Grund- und Quellwasser als erstes Ziel, dann < 25 mg NO3/L als Qualitätsziel;
< 40 mg Totalgehalt an Phosphor/m3 Mischwasser im oberirdischen Wasser, als Hauptziel, dann < 20 mg/m3.

Die vom Bund zur Verfügung gestellten Gelder dienen zur Entschädigung für Nutzungsbeschränkungen und -anpassungen von in diesen Zuströmbereichen befindlichen Landwirtschaftsbetrieben.
Das Jahr 1999 ist das Jahr der Pilotprojekte. Danach sollten die Massnahmen festliegen, mit Hilfe derer diese Sanierungsprogramme so schnell wie möglich gestartet werden können.
Man beachte die besondere Struktur dieser gemeinsam von BUWAL und BLW geführten Sanierungsprogramme: ihnen liegt sowohl das Landwirtschaftsgesetz (Art. 76) als auch das Gewässerschutzgesetz (Art. 62a) zugrunde, und nur auf der Basis der Beurteilung eines jeden über die Kantone eingereichten Antrags durch beide Ämter entscheidet das BWL, ob es einen Beitrag leistet.

Und Ðlast but not leastð

Die Meliorationen werden grüner! Die Gesetzgebung sieht unter anderem vor, dass im Rahmen von Meliorationen der ökologische Ausgleich, die Vernetzung von Biotopen sowie der naturnahe Rückbau von Kleingewässern gefördert werden sollen. Auch die Kosten für den Landerwerb im Zusammenhang mit diesen Revitalisierungsmassnahmen sind beitragsberechtigt.

Eine gute Politik

Die neue Gesetzgebung ist interessant und gut: sie erlaubt es, wirksam zu sein, selbst wenn der politische Wille und das Verständnis für Umweltfragen nicht immer ganz zufriedenstellend sind.
Die Achillesferse dieses Systems liegt darin, dass es mehrheitlich von der Landwirtschaft kontrolliert wird. Eine unabhängige Kontrolle würde die Glaubwürdigkeit sowohl des Systems als auch der oft in gutem Glauben handelnden Landwirte steigern.
[dp]

SVU

SVU-Arbeitskreis ÐAuslandprojekteð

Stefano Wagner, Lugano

Immer wieder erkundigen sich SVU-Mitglieder bei der Geschäftsstelle des SVU oder direkt beim Arbeitskreis ÐAuslandprojekteð nach der Politik des SVU in Bezug auf Ausschreibungen von BAWI-Aufträgen (BAWI = Bundesamt für Aussenwirtschaft). Dabei steht oft die Erwartung im Raum, dass der Verband ­ bzw. der Arbeitskreis ÐAuslandprojekteð ­ aktiver für die Interessen der Mitglieder eintreten sollte, um durch eine gezieltere Lobby-Politik Ðein grösseres Stück vom Kuchenð zu sichern.

Das Ziel dieses Artikel ist es, einige Fragen zu beantworten, mögliche Illusionen über das Potential der BAWI-Mittel für Berateraufträge ins richtige Licht zu rücken und eine kurze Übersicht der Tätigkeit des Arbeitskreises ÐAuslandprojekteð im Jahre 1998 zu geben.
Ende 1997 hat der SVU in Zusammenarbeit mit dem BAWI in Bern eine Tagung organisiert, bei der die Neuorientierung der Finanzinstrumente, die das BAWI verwaltet, vorgestellt wurde.
Mit der Botschaft Nr. 96.044 über die «Neuen Finanzinstrumente für die Zusammenarbeit mit Drittländern», die das Parlament dann später auch gutgeheissen hat, wurde ein eigentlicher Systemwechsel vollzogen, der generell nicht zu Gunsten der schweizerischen Beraterbranche angelegt ist (siehe auch SVU-Bulletin 4/ 1997).
Zur Erläuterung: Während vor Jahren der Bau eines Staudammes und die dazu gehörenden Projektvorarbeiten (inkl. UVP, usw.) nach einer Vereinbarung zwischen den Regierungen als Projekt oder als einzelne Teilprojekte öffentlich ausgeschrieben wurden, geht man heute im BAWI davon aus, dass der (hauptsächlich private) ÐPromotorð eines solchen Projektes durch eine Risikokapitaleinlage (in der Regel max. 50% der Gesamtkosten) beim Kauf der Wasserrechte im entsprechenden Land unterstützt werden soll. Falls das Vorhaben mit finanziellem Erfolg gekrönt ist, muss der BAWI-Beitrag zurückerstattet werden.
Wie nun der ÐPromotorð seine Machbarkeitsstudien oder Bewilligungen einholt, und mit welchen Beratern er dies tut, ist der schweizerischen öffentlichen Hand eigentlich ziemlich egal (unter Einhaltung von gewissen allgemeinen ethischen und fachlichen Rahmenbedingungen). Der schweizerische Berater kann also nicht mehr mit einem generellen ÐHome-Bonusð rechnen und steht in direkter Konkurrenz zu anderen Büros aus dem Ausland. Es ist unnötig darauf hinzuweisen, dass diese Konkurrenz meistens über optimale lokale Sachkenntnisse verfügt und vermutlich für die meisten Dienstleistungen kostengünstiger arbeitet.
So hart diese Tatsachen auch klingen, man muss sie in den richtigen Kontext stellen:

o Das BAWI ist grundsätzlich der operative Arm der Exportindustrie und nicht der der Beraterbranche.
o Die Schweiz steht unter einem zunehmenden Druck, sich dem internationalen Umfeld anzupassen und somit protektionistische Massnahmen zu beseitigen (Stichwort GATT/WTO).

Hinzu kommt noch, dass das BAWI immer öfter seine Mittel in einen gemeinsamen Topf mit anderen internationalen Institutionen wirft (wie z.B. Weltbank), welche bei der Ausschreibung von einzelnen Projekten die Federführung übernehmen. Auch dieses Vorgehen erhöht die Konkurrenz mit ausländischen Beratern.
Was unternimmt der SVU?

Ein erster Erfolg war, dass nach der Tagung 1997 vermutlich zum ersten Mal eine engere Ðinstitutionelleð Beziehung vom SVU zum BAWI entstanden ist. Ein Beweis dafür ist, dass der SVU 1998 als offizielles Mitglied der ständigen BAWI-Kontaktgruppe der Berufsverbände aufgenommen wurde. In dieser Gruppe sind alle massgebenden Berufsorganisationen der Beraterbranche vertreten, die die Zusammenarbeit mit dem BAWI unter den neuen Rahmenbedingungen neu zu definieren versuchen. An der letzten Sitzung dieser Kontaktgruppe wurde u.a. beschlossen, auch die DEZA mit der durch das BAWI aufgebauten Konsulentendatenbank (siehe unten) auszustatten.
Für die SVU-Mitglieder ist wichtig zu wissen, dass seitens BAWI oder DEZA weiterhin gewisse Beraterdienstleistungen verlangt werden, wie z.B. im Bereich der Projektfinanzierungsevaluation. In diesem Zusammenhang wurde letzten Sommer ein BAWI-Fragebogen an alle SVU-Mitglieder verschickt, der als Grundlage für die Integration der Umweltfachleute in eine Konsulentendatenbank diente. Diese Datenbank wird zur Zeit noch vom BAWI überarbeitet (letzte Aufarbeitungen stammen vom Juni 1999) und soll in Zukunft zur Suche von geeigneten Beratern eingesetzt werden. Dies schliesst natürlich die üblichen rechtmässigen Instrumente der Ausschreibung nicht aus (Amtsblatt usw.).
Die BAWI-Datenbank scheint wegen der internen Restrukturierung noch mit gewissen Mängeln behaftet zu sein; wir gehen aber davon aus, dass durch eine engen Zusammenarbeit diese Probleme rasch überwunden werden können. Eines der Probleme ist z.B., ein geeignetes update-Verfahren für die Datenbank zu finden. Wie häufig die Datenbank benutzt wird, kann erst in einigen Monaten festgestellt werden.
Abschliessend zum Thema BAWI sei noch darauf hingewiesen, dass sich ein regelmässiger Blick auf die Websiten des BAWI lohnt (www.admin.ch/bawi): Man will künftig die Ausschreibungen auch im Web veröffentlichen.
Die Arbeitsgruppe ÐAuslandprojekteð hat im Herbst 98 auch erste Kontakte zu anderen Bundesämtern ­ wie z.B. dem BUWAL ­ gesucht, das neben dem BAWI ebenfalls finanzielle Instrumente für die Unterstützung von Auslandprojekten verwaltet. Es wäre eventuell an der Zeit, die Informationen, die während dieser ersten Kontakte gesammelt werden konnten, wiederum durch eine Tagung den Mitgliedern des SVU zugänglich zu machen: Dies könnte ein Ziel des Arbeitskreises für das laufende Jahr sein.

 

SVU

Protokoll der Mitgliederversammlung SVU vom Freitag, 16. April 1999

Hotel Schweizerhof Bern

Es sind, zusammen mit den Neumitgliedern, 45 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 1.

 

Protokoll MV 1998
Das Protokoll wird ohne Gegenstimme genehmigt.

 2.

 

Genehmigung Traktandenliste
Die Traktandenliste wird ohne Gegenstimme genehmigt.

 3.

 

Jahresbericht 98
1998 war ein Jahr der Konsolidierung und des Übergangs. Bruno Oberle erinnert an die von den Mitgliedern gesuchten Prioritäten:
o Definition und Vertretung des Berufes in der Gesellschaft
o Förderung hoher Qualitätsstandard unter den Berufskollegen und -kolleginnen
o Vernetzung und Informationsaustausch unter den Kolleginnen und Kollegen


Der Vorstand hat verstärkt versucht, sich in der Öffentlichkeit zu präsentieren, dies war nicht zuletzt dank der Gruppe ÐAuslandprojekteð möglich. Der Präsident erinnert an die Tagung, die zusammen mit dem BAWI durchgeführt wurde. Zur Zeit wird eine ähnliche Tagung mit dem DEZA angestrebt.
Ein weiteres Arbeitsprojekt ist die Qualitätssicherung. In einem Arbeitskreis werden Lösungsvorschläge ausgearbeitet, die vor allem das DLV und den Internet-Auftritt betreffen. Eine weitere Gruppe beschäftigt sich mit der Zertifizierung. Zusätzliche Arbeit bedeutet jedoch auch zusätzliche Ressourcen. Deshalb denkt der Vorstand an eine verstärkte Kooperation mit anderen Berufsverbänden. Erste Kontakte wurden mit 2 Schwesterorganisationen geknüpft, nämlich mit der SVUT (Schweiz. Verband der Umwelttechniker) und der SAGUF (Schweiz. Arbeitsgemeinschaft für Umweltforschung).
Betreffend Projekt «Lokale Agenda 21» ist der Stand folgendermassen: ca. 100 Gemeinden wurden vom SVU kontaktiert, mit dem Ziel, als Verband Vernetzung anzubieten. 9 Gemeinden haben ihr Interesse bekundet und 1 Gemeinde war bereit, bis zur Formulierung von konkreten Fragen zu gehen. Ein Projekt wurde jetzt erarbeitet und dem BUWAL eingereicht. Unser Ziel ist es zu signalisieren, dass wir als Verband zu dieser Thematik etwas beizutragen haben.

Gilles Mulhauser vervollständigt den strategischen Jahresbericht:

  • Der Verband muss auch Dienstleistungen erbringen. Intensive Tätigkeiten fanden im Berichtsjahr in den Gruppen und Arbeitskreisen statt:
  • Die Teilnehmerzahl des Arbeitskreises aköa ist dank Hans Balmer und Philippe Fallot von 20 auf 40 Mitglieder angestiegen
  • Gabriel Romailler gründet zur Zeit einen Arbeitskreis Weiterbildung/Fortbildung
    Intensive Kontakte zu sanu haben stattgefunden
  • Der Arbeitskreis Qualitätssicherung hat dank Sacra Tomisawa eine Prioritätenliste zu Handen des Vorstandes aufgestellt.
  • Die Organisation der MV und der Tagung 99 wurde kurzfristig durch Marianne Knecht und Silvia Müller übernommen
 4.

 

Jahresabschluss mit Revisorenbericht
Gilles Mulhauser präsentiert die Jahresrechnung, welche gegenüber der ausgeglichenen budgetierten Rechnung mit einem Gewinn von Fr. 7'372.02 abschliesst. Das Verbandsvermögen beläuft sich am 31.12.98 auf 23'140.54.
Der Revisorenbericht vom Büro V.I.B. Bern wird durch Sarah Pearson, Kassierin, verlesen.

 5.

 

Erteilung Décharge an Vorstand
Die Jahresrechnung wird genehmigt und dem Vorstand wird ohne Gegenstimme bei 5 Enthaltungen Décharge erteilt.

 6.

 

Austritte
Es sind 15 Austritte zu verzeichnen, meistens begründet durch Wegzug oder durch Veränderung im Beruf. Der Verband zählt heute, zusammen mit den 40 Neueintritten, 471 Vollmitglieder und 238 KandidatInnen, was ein Total von 709 Mitglieder ergibt.

 7.

 

Neueintritte
Die anwesenden Antragsteller und Antragstellerinnen auf Mitgliedschaft stellen sich vor. Bernard Dufour, Präsident der Standeskommission, heisst alle Neumitglieder herzlich willkommen und weist auf das breite Spektrum der eingereichten Dokumentationen hin. Die Arbeiten waren qualitativ sehr hochstehend und dokumentierten sehr eindrücklich die verschiedenen Fachrichtungen der neuen Mitglieder. Als Neumitglieder werden mit Akklamation aufgenommen:
Allemann Lorenzo, Altermatt René Urs, Bader Tschan Regula, Bernet Dani, Bigler Helene, Bühlmann Erich, Bürgi Alfred, Clement-Arnold Elisabeth, Dallèves Raphaël, De Coulon-Herzog Sandrine, Debrot Sylvain, Delb Valentin, Fasciati Gian Reto, Feller Burri Franziska, Fischer Catherine, Fischer Beat, Gfeller Matthias, Grossenbacher-Mansuy Walter, Gubler Ruedi, Hammes Klaus, Lieberherr Antoine, Lubini-Ferlin Verena, Lugon Alain, Martin Monika, Meier Robert, Meier Ulrich, Meier Christine, Müller Bernhard, Nufer Adrian, Ott Walter, Rapp Regula, Rauch-Schwegler Thea, Rupp Jens, Schelling Elke, Spatteneder Heinz, Stricker Andreas, Tomisawa Sacra, Tschäppeler Sabine, Wüest Markus, Zaric Nikola.

 7.

 

Wahlen
Vorstand
Der Vorstand setzt sich neu folgendermassen zusammen:
Bruno Oberle, Präsident, Gilles Mulhauser Vizepräsident (2. Mandat vakant)
Vorstandsmitglieder: Martina Blanke, Andreas Bosshard, Gabriele Gerlach, Claude Haltmeyer, Beat Hauenstein, Jean-Marc Hilfiker, Marianne Knecht, Yves Leuzinger, Therese Lindt, Sarah Pearson, Catherine Strehler und Franziska Wüthrich.
Demissioniert haben: Martin Blattner, Thomas Buchmüller, Silvio Leonardi, Andreas Mäder, Daniela Nay, Karin Schulte und Dominik Schweizer.
Standeskommission
Die Standeskommission wird wie folgt bestätigt :
Alain Maunier, Bernard Dufour, Catherine Strehler, Luca Vetterli, Marianne Knecht.
Revisionsstelle
Als Revisionsstelle wird das Büro V.I.B. Bern bestätigt.
Die Wahlen erfolgen alle ohne Gegenstimme, der Vorstand enthält sich der Stimme.

 9.

 

Budget 1999
Gilles Mulhauser stellt das Budget 1999 vor, welches einen Einnahmenüberschuss von Fr. 500.­ vorsieht.
Ueli Haldimann möchte eine Auswertung von «ambios». Diese Auswertung wurde im Vorstand gemacht. Ambios hat sich nicht stark entwickelt, deshalb versucht der Vorstand den nächsten Schritt in Zusammenarbeit mit BUWAL und den anderen Umweltverbänden mitzugestalten.
Das Budget wird mit 44 Stimmen bei 13 Enthaltungen genehmigt.

 10.

 

Informationen
Tätigkeiten in den Arbeitskreisen und Gruppen des SVU
UNIW
Daniela Nay stellt die UNIW (Hochschulgruppe der Umwelt-Natur- und Ingenieurwissenschaften ETH) vor und erwähnt den soeben gegründeten Verein ALUMNI (Ehemalige Studentinnen und Studenten der ETH). Es stellt sich die Frage der Zusammenarbeit, der Fusion oder sogar der Auflösung von UNIW (zur Zeit wird die weitere Entwicklung dieses Vereins abgewartet).
Für Bruno Oberle ist UNIW die beispielhafte Hochschulgruppe und es ist das Ziel des SVU, an jeder Hochschule oder Universität gleiche oder ähnliche Verbände zu gründen.
AKöA
Hans Balmer stellt den Arbeitskreis AKöA (Arbeitskreis ökologischer Ausgleich) vor und gibt einen Rückblick auf die gut besuchten gemeinsamen Veranstaltungen.
Bruno Oberle gratuliert Hans Balmer zu diesem äusserst aktiven Arbeitskreis und ist erfreut, dass die Ökologen, welche ursprünglich das Hauptgewicht im SVU ausmachten, sich wiederum einen starken Platz innerhalb des Verbandes verschaffen.
Zukunft des SVU
Wie bereits im Jahresbericht erwähnt, trägt sich der Vorstand mit dem Gedanken einer engen Zusammenarbeit mit anderen Verbänden. Der Vorstand wird laufend informieren, bei Bedarf wird eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

 11.

 

Varia
Jürg Rohner, Vizepräsident des Stiftungsrates der sanu, weist darauf hin, wie wichtig die Zusammenarbeit ist. Er freut sich, dass der SVU sowohl im Stiftungsrat als auch in der Ausbildungskommission vertreten ist und lädt alle ein, ihre Weiterbildungsbedürfnisse zu formulieren.



Protokoll: Silvia Müller
Bern, den 12. Mai 1999

VUR

Umweltrecht in der Praxis 1986 ­ 98 auf CD-ROM

Seit einem Jahr gibt die Vereinigung für Umweltrecht die Zeitschrift «Umweltrecht in der Praxis» auch auf CD-ROM heraus. Neu ist nun das Up-Date inklusive Jahrgang 1998 erschienen. Ob JuristIn oder Nicht-JuristIn, die CD-ROM ist für alle geeignet, die in der Schweiz mit umweltrechtlichen Fragen zu tun haben. Per Mausklick stehen Informationen über Theorie und Praxis des Schweizerischen Umweltrechts von 1986 ­ 98 zur Verfügung.
Nebst Gerichtsurteilen, Tagungsreferaten, Aufsätzen, Hinweisen auf Rechtsetzung und Richtlinien, beinhaltet die CD-ROM Rezensionen zu umweltrechtlichen Neuerscheinungen sowie Informationen über Veranstaltungen.
Die Beiträge sind in der Regel mit einer Zusammenfassung auf Deutsch und Französisch versehen. Im weiteren steht ein Umwelt-Thesaurus in neun Sprachen als Übersetzungshilfe zur Verfügung.
Unkomplizierte Installation (für IBM-kompatible PC und Macintosh), einfache Bedienung mit differenzierten Suchmöglichkeiten zu einem günstigen Preis: VUR-Mitglieder und URP-AbonnentInnen Fr. 225.­, Studierende Fr. 165.­, Übrige Fr. 285.­.
Zu bestellen bei: Vereinigung für Umweltrecht VUR, Postfach 2430, 8026 Zürich, Fax: 01/241 79 05, e-mail: vur.ade@email.ch.

 

Publikationshinweise

l Öffentlichkeitsarbeit für Umweltanliegen:
«Das Nasengeschäft»

Soeben in zweiter Auflage erschienen ist die vierfarbige Broschüre «Das Nasengeschäft». Es handelt sich um eine praxisorientierte Arbeitshilfe, welche die Kommunikation von Umweltanliegen erleichtern und professionalisieren soll. Die Broschüre basiert auf Experteninterviews und enthält Grundsatzüberlegungen, Arbeitsinstrumente, Checklisten und praktische Tipps zur Öffentlichkeitsarbeit im Nonprofit-Umfeld. «Das Nasengeschäft» richtet sich an Personen, die in Umweltorganisationen, Ökobüros oder Verwaltungen mit Kommunikationsaufgaben betraut sind, aber keine einschlägige Ausbildung haben. Siehe auch SVU-Bull. 1/99, S. 1 ­ 3.
Bezugsquelle: VCS Schweiz, Dokumentation, Postfach, 3000 Bern 2, Tel. 031 328 82 41, Fax 031 328 82 01, e-mail dok@vcs-ate.ch. Preis: Fr. 15.­.

 

l Naturnahe Gestaltung von Abwasseranlagen
Herausgegeben vom Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute und dem Bund Schweizer Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen

Viele Abwasseranlagen (Kläranlagen, Regenbecken, Geschiebesammler, Pumpstationen etc.) liegen in landschaftlich attraktiven Räumen, häufig in Erholungsgebieten naher Siedlungen und sie befinden sich oft in unmittelbarer Nähe zu einem Fliessgewässer. In diesem Umfeld haben naturnah gestaltete und gepflegte Flächen und Bauwerke eine grosse Wirkung auf Landschaft, Flora und Fauna.
Die Wegleitung macht anhand praktischer Beispiele die besondere Bedeutung von abwassertechnischen Anlagen und ihrer Umgebungsflächen als Lebensräume deutlich. Es wird aufgezeigt, wie vorzugehen ist und welche Massnahmen getroffen werden können, um bei Planung, Bau und Unterhalt von Abwasseranlagen einen Beitrag an eine vielfältige Umwelt zu leisten.
Die Publikation richtet sich an Kantons- und Gemeindebehörden, Abwasserverbände, Betriebspersonal und mit der Anlagenplanung befasste Fachleute.

1998, Deutsch und Französisch, 31 Seiten, Format A4, 4-farbig, Preis: Fr. 50.­.
Zu bestellen bei: VSA Sekretariat, Strassburgstr. 10, Postfach, 8026 Zürich oder BSLA Sekretariat, Rue du Doubs 32, 2300 La Chaux-de-Fonds.

 

l Zustand und Nutzung der Gewässer im Kt. St. Gallen
Herausgegeben vom Amt für Umweltschutz des Kt. St. Gallen

«Im Kanton St. Gallen werden von verschiedenen Amtsstellen gewässerrelevante Daten erhoben. Die meisten dieser Daten wurden bisher jeweils isoliert für spezifische Anwendungen oder Berichte ausgewertet und zusammengefasst. Der vorliegende Atlas versucht nun erstmals, einen gesamtheitlichen Überblick über den Zustand und die Nutzung der Gewässer im Kanton St. Gallen zu geben und die wichtigen Informationen aus den verschiedenen gewässerorientierten Tätigkeiten kantonaler Stellen in einem Werk zusammenzuziehen. Der Atlas, der unter der Federführung des Amtes für Umweltschutz entstand, soll neben Behörden, Politikern, Gemeinden und Ingenieurbüros vor allem auch interessierte Privatpersonen über die Situation der St. Galler Gewässer informieren.» [aus Prospekt]
Aus dem Inhaltsverzeichnis: Wasserqualität, Seeufer, Wassermengen, chem. Zustand, biolog. Zustand, Gewässerform, Grundwasserstände, Grundwassergüte, Fischerei, Naturschutz, Naturbäder, Abwasserreinigung (Ausbaustand und Qualität), Wasserkraftnutzung, Trinkwasser.

1998, 60 Seiten, Format A3 (!), mehr-farbig, 18 themat. Karten, Preis: Fr. 48.­. Zu bestellen bei: Amt für Umweltschutz des Kt. SG, Linsebühlstr. 91, 9001 St. Gallen, e-mail: info@bd-afu.sg.ch.

 

l Lokale Agenda 21 ­ Zukunft braucht Beteiligung
Wie man Agenda-Prozesse initiiert, organisiert und moderiert
R. Häusler, R. Berker, B. Bahr & S. Brückmann

Das Werk basiert auf einem Lehrgang, der vom deutschen «Bundesverband tu was» auf Anfrage veranstaltet wird (http://www.tuwas. innovate.de). Die Entwicklung des Lehrgangs wurde durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt gefördert. Die Publikation ist interessant und anregend.
1998, 157 Seiten, Broschur, Format A4, ein-farbig, Preis: DM 28.­ (exkl. Versandkosten). Zu bestellen bei: Wissenschaftsladen Bonn e.V., Fax 0049 228 201610, e-mail wilabonn@t-online.de, http://www.wilabonn.de.

Tagungen, Kurse

Datum / date Ort / Lieu Titel / Titre Organisation Kontakt / contact
August / Août
24­26 Dübendorf ÐNatürlicheð Tracer in der Umwelt ­ Grundlagen und Nutzungsmöglichkeiten EAWAG-PEAK Tel. 01 823 55 30
26 Basel Integrierte Managementsysteme ­ EFQM Excellence Modell öbu, SNV, sanu, etc. Tel. 032 322 14 33
30­1.9. Kastanienbaum Stoffflüsse in Fliessgewässern ­ Vertiefungskurs EAWAG-PEAK Tel. 041 349 21 11

SVU

Mitteilung des Vorstandes
Bruno Oberle wird im Laufe des Sommers beim BUWAL die Stelle eines Vizedirektors antreten. Er hat sich daher entschlossen, als Präsident des SVU zurückzutreten. Gilles Mulhauser wird bis zur nächsten MV als interimistischer Präsident den SVU leiten; Martina Blanke hat sich bereiterklärt, das Amt einer interimistischen Vizepräsidentin zu übernehmen.
Wir wünschen Bruno alles Gute und Erfolg in seiner neuen Aufgabe und bedanken uns für sein Engagement während seiner Präsidentschaft.
Vorstand SVU

 

Impressum
Das Bulletin des Schweizerischen Verbandes der Umweltfachleute (SVU) erscheint 6 mal jährlich in deutscher und französischer Sprache.
Druckauflage: 900

Internet: http://www.ambios.ch/svu

Hauptredaktion
Dr. Gabi Gerlach, Dr. Andreas Bally, BiCon AG - Institut für angewandte Umweltwissenschaften, Bodanstr. 19, 8280 Kreuzlingen
Tel. 071 672 28 68
Fax. 071 672 28 69
email: bicon@access.ch
Redaktion für die französisch- und italienischsprachige Schweiz:
Dr. Catherine Strehler, biol. conseils s.a., Serre 5, 2000 Neuch,tel
Tel. 032 725 50 24
Fax. 032 725 52 90
email: biolconseils@access.ch
Übersetzung:
Catherine Baroffio, Markus X. Schmid
Geschäftsstelle des SVU:
Brunngasse 60, 3011 Bern
Tel. 031 311 03 02
Fax. 031 312 38 01
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