svu - Bulletin 1999/6
Vorbemerkung: Diese Internet-Version des Bulletin wurde nach bestem Wissen und Gewissen aus der Original-Version umgewandelt, trotzdem fehlen ihr diverse Merkmale der Original-Version (z.B. Layout). In Zweifelsfällen halten Sie sich deshalb bitte an die gedruckte Original-Version.
Inhalt |
Artikel |
Dr. Johannes Heeb, Wolhusen
Die Firma Transitgas AG transportiert nordeuropäisches Erdgas durch die Schweiz nach Italien. Das Erdgas wird in Ruswil (Kanton Luzern) für einen effizienten und sicheren Transport verdichtet. Die Verdichtung setzt grosse, bis heute ungenutzte Abwärmemengen frei. Gewächshäuser mit gemässigtem bis tropischem Klimaregime stellen eine interessante Variante für die gesetzlich vorgeschriebene Nutzung dieser Abwärme dar. In Ruswil wird zur Zeit ein ca. 1500 m2 grosses Gewächshaus gebaut, das für 23 Jahren als Pilotprojekt betrieben werden soll. Die Gewächshausfläche soll, bei positivem Ausgang des Projekts, auf eine Fläche von 510 ha erweitert werden.
Der Auslöser: Das kantonale Energiegesetz
Die Transitgas AG ist für den Transport des Erdgases durch die Schweiz verantwortlich. In Ruswil wird dem Erdgas der für den Weitertransport in Richtung Süden notwendige Druck zugeführt. Die dafür eingesetzten gasbetriebenen Verdichtersysteme setzen heute jährlich rund 55000 Megawattstunden Abwärme frei. Nach dem vollständigen Ausbau der Transportkapazität wird diese Menge sogar auf über 300000 Megawattstunden pro Jahr ansteigen. Mit dieser Energiemenge könnten rund 9000 Haushaltungen beheizt werden. Das Energiegesetz des Kantons Luzern schreibt vor, dass Abwärme aus Industrie und Gewerbe soweit wie möglich dezentral genutzt werden soll.

Nutzung der Abwärme zur Beheizung von Wohnungen?
Warum wird diese Abwärme heutezutage nicht zur Beheizung von Wohnungen genutzt? Der Grund liegt unter anderem in der Lage der Gasverdichtungsstation. Aus Sicherheitsgründen wurde sie weit ausserhalb geschlossener Siedlungen gebaut. Detailliertere Abklärungen haben ergeben, dass eine Nutzung der Abwärme zu Heizzwecken aufgrund der dafür notwendigen, aufwendigen Fernwärmeleitung sowie aufgrund fehlender Grossabnehmer die Wirtschaftlichkeitsgrenze nicht erreichen kann. Die heutigen tiefen Energiepreise, insbesondere des Heizöls, haben diese Bewertung massgeblich beeinflusst.
Landwirtschaftliche Abwärmenutzung und Verstromung?
Diese Situation bildete die Ausgangslage
für die Projekte «Landwirtschaftliche Nutzung der Abwärme
der Transitgas Gasverdichtungsstation Ruswil» sowie «Verstromung»:
Der hochenergetische Teil der Abwärme soll in Elektrizität
umgewandelt und der Niedrigenergieanteil in Gewächshäusern
landwirtschaftlich genutzt werden.
Gewächshäuser können einen Beitrag zur Diversifizierung
der Landwirtschaft leisten, verursachen aber heute oft Umwelt-
und Landschaftsbelastungen. Mit den hier realisierten Gewächshäusern
soll die Produktion wirtschaftlich interessanter Nischenprodukte
gefördert werden. Der Standort der Gewächshäuser
in einer Talmulde, die Nutzung von Abwärme als Energiequelle
sowie eine integrierte bis biologische Produktionsweise sollen
dabei einen umwelt- und landschaftsschonenden Betrieb der Anlage
sicherstellen.
Produktionsorientierte Tropengewächshäuser stellen eine
Neuheit in der Schweiz dar und können somit wirtschaftliche
Impulse auslösen. Die Tropengewächshäuser können
zudem als Bildungs- und Forschungsplattform genutzt werden.
In einem ersten Schritt wurde ein ca. 1500 m2 grosses Pilotgewächshaus
realisiert. In den kommenden Jahren sollen nun Erfahrungen mit
dem Betrieb solcher Systeme gesammelt werden.
Wegen marktstrategischen Überlegungen (Produktion von subtropischen
bis tropischen Früchten und Gemüse als Nischenprodukte)
und aus Gründen des Landschaftsschutzes (Minimierung der
Gewächshausflächen) wird eine Hälfte des Versuchsgewächshauses
als tropisches Polykultursysteme betrieben. Polykultursysteme
sind Systeme, die Nährstoffe und Energie in Kreisläufen
und Kaskaden mehrfach nutzen und dadurch eine hohe Produktivität
bei optimaler Nutzung der vorhandenen Ressourcen ermöglichen.
Dieses Polykultursystem wurde in Zusammenarbeit mit chinesischen
Spezialisten entworfen.
Die andere Hälfte des Gewächshauses wird Ðkonventionellð,
d.h. unter gemässigten Kilmabedingungen betrieben werden.
Im Vordergrund steht hier die umweltverträgliche Produktion
von Kirschen, Melonen, Erdbeeren, Speisetrauben etc. Produkte
mit grossem Nachfragepotential und hoher Wertschöpfung
als ÐSaisonverlängerungsprodukteð. Das gesamte Anbaukonzept
achtet darauf, dass die Nutzung der Abwärme nicht zur Konkurrenzsituationen
mit bestehenden regionalen Produzenten führt sondern neue
Produktnischen zu erschliessen hilft. Die Kombination der beiden
Anbausysteme in der Versuchsphase soll für ein möglichst
hohes Erfolgspotential des Pilotprojekts garantieren.
Systembeschrieb der Polykulturanlage
Der subtropische Gewächshausbereich ist mit einer für die Polykulturnutzung notwendigen Infrastruktur versehen. Zur Vorbehandlung des Nährstoffinputs in Form flüssigen Hofdüngers des Standortbetriebes wird ein spezieller Stroh-Filter genutzt. Hier werden die Flüssig- und die Festphase des Hofdüngers voneinander getrennt. Die Festphase wird nachfolgend kompostiert und als Festdünger für die Erdkulturen des tropischen (wie auch des gemässigten) Gewächshausbereichs aufbereitet. Gleichzeitig werden hier Pilze (z.B. asiatische Reisstrohschirmlinge) gezüchtet.
Schema Pilotgewächshaus mit gemässigten und subtropischen bis tropischen Klimabedingungen
Die Flüssigphase wird in Flachwasserbecken
mit Schwimmpflanzen weitergeleitet. Diese Pflanzen (Wasserlinsen,
Wasserhyazinthen) dienen als Nahrungsmittel für die Fische
in den nachgeschalteten Fischtanks. Die Flachwasserbecken sind
hängend über den Fischtanks installiert. In den Fischtanks
werden Tilapias (subtropischer bis tropischer Süsswasserfisch
mit hohem Marktwert) gezüchtet. Das Fisch-Abwasser wird zur
Reinigung in die Flachwasserbecken geleitet oder als Bewässerungswasser
(mit Düngerwirkung) eingesetzt.
Flächenmässig den grössten Anteil nehmen die Erdkulturen
ein. Hier werden subtropische bis tropische Früchte produziert.
Zur Wasserversorgung des Gewächshauses wurde ein Regenwassertank
installiert. Das beschriebene subtropische bis tropische Polykultursystem
wird in obiger Abbildung schematisch dargestellt.
Partnerschaftskonzept
Das Projekt ist als Partnerschaftsprojekt zwischen der Transitgas AG als Abwärmeenergieproduzentin, der lokalen Landwirtschaft als Nutzerin dieser Energie sowie lokalen Abnehmern der im Gewächshaus erzeugten Produkte (Detailhandel, Grossverteiler und regionale Gastronomie) aufgebaut. Die verschiedenen Partner/Akteure arbeiten in der zum Zweck der Projektbegleitung gegründeten ÐInteressengemeinschaft Abwärmenutzung GVS Ruswilð zusammen. Das Pilotprojekt wird von den Regionalförderungsinstitutionen (Regionalplanung und RegioHER) mitgetragen. Die Kosten für das Projekt werden von der Transitgas AG (übernimmt als Abwärmeproduzentin den Hauptanteil der Kosten), vom Regio Plus sowie vom Kanton Luzern und den anliegenden Gemeinden getragen.
Kritische Stimmen
Macht es Sinn, so mag sich mancher fragen, in Europa im Speziellen in der Schweiz in die Produktion von Tropenpflanzen einzusteigen. Verschiedene Aspekte prägen die Beantwortung dieser Frage. Zum einen muss heute davon ausgegangen werden, dass der Markt eine klare Nachfrage nach Tropenprodukten aufweist. Ein immer grösserer Anteil dieser Produkte wird energieaufwendig und umweltbelastend per Flugzeug in die Schweiz transportiert. Nicht zu vernachlässigen ist auch der Faktor ÐWasserð, der in subtropischen Ländern ÐMangelwareð sein kann, so dass der Import solcher Früchte einen ÐWasserverlustð für das betreffende Land darstellt. Die lokale Produktion kann unter der Voraussetzung, dass die dafür notwendige Energie in Form von nicht anders nutzbarer Abwärme vorhanden ist deshalb einen Beitrag zu einer umweltverträglicheren Entwicklung dieses Marktsegments beitragen. Dies belegen die Ergebnisse einer im Rahmen dieses Projektes durchgeführten LCA-Studie (Lebenszyklus-Analyse).
Weitere Informationen: heebjohannes@pingnet.ch, www.tropenhaus.ch
Artikel |
Bettina Häuselmann-Maag, BOb Partners, Zürich
Das in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umweltschutz und Lebensmittelkontrolle der Stadt Bern (AfUL) initiierte und vom BUWAL-Förderprogramm Projekte für eine nachhaltige Schweiz unterstützte Vorhaben «Nachhaltiges Malergewerbe Stadt Bern» soll die Malerbetriebe der Stadt Bern zu einem umweltbewussteren Verhalten veranlassen. Ziel ist es, Hauseigentümer, Liegenschaftsverwaltungen und Hochbauämter für die Umweltproblematik im Malergewerbe zu sensiblisieren, damit diese Einfluss auf die Maler ausüben und sie für eine nachhaltige Arbeitsweise motivieren.
Der Prozess der Lokalen Agenda 21 ist auch
in der Stadt Bern erst am Anfang. Für das städtische
Amt für Umweltschutz und Lebensmittelkontrolle (AfUL) bedeutet
dies, dass zuerst kleine, realisierbare Projekte im Vordergund
stehen, welche für eine zukünftige Projektarbeit im
Bereich der lokalen Agenda 21 konkrete Resultate liefern, mit
denen es möglich ist, Methode und Vorgehen für LA 21
Projekte kennenzulernen.
Das hier vorgestellte Projekt «Nachhaltiges Malergewerbe
Stadt Bern» versteht sich daher als Baustein und Erfahrungsprozess
für weitere geplante Projekte einer ÐLA 21-Stadt Bernð.
Es soll aufzeigen, wie in einem beispielhaften Sektor des Kleingewerbes,
ein Nachhaltigkeitsprozess initiert werden kann. Das Projekt wird
vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) im
Rahmen seines Förderprogrammes «Projekte für eine
nachhaltige Schweiz» finanziell unterstützt.
Kernidee des Projektes
Im Rahmen des Projektes soll insbesondere der Dialog zum Kundenkreis des Malergewerbes (Liegenschaftenverwaltungen, Hauseigentümer etc.) gesucht werden. Gelingt es, die Kunden genügend zu sensibilisieren und ihre Bestellerkompetenz zu verbessern, kann das Malergewerbe am einfachsten zu einer nachhaltigeren Arbeitsweise motiviert werden. Auf diese Weise steht das Malergewerbe auch nicht als Problemverursacher da, sondern kann als Problemlöser miteinbezogen werden. Die lokalen Grenzen werden im Rahmen der Aktivitäten gelegentlich bewusst durchbrochen. Denn das Projekt will sich, wo es sinnvoll scheint, mit anderen umweltrelevanten Aktivitäten, die das Malergewerbe betreffen, vernetzen.
Erste Phase: die Situationsanalyse
Im Malergewerbe und auch in der Farb- und
Lackherstellung ist in Bezug auf Ökologie einiges in Bewegung:
Deshalb war es wichtig, zuerst den aktuellen Stand der Dinge abzuklären.
Begleitet wurde die Analyse durch einen lokalen Experten aus der
Malerbranche, welcher dem Projektleitungsteam wichtige persönliche
Kontakte vermittelte.
In einer ersten Phase erörterten Vertreter des lokalen Malergewerbes
und der öffentlichen Hand (Hochbauämter) im Rahmen von
Ðround-table-Gesprächenð ihre Vorstellungen zum Handlungsbedarf
im Hinblick auf eine nachhaltige Wirtschaftsweise. Die Diskussionen
wurden mit Stellungnahmen von Vertretern des schweizerischen Maler-
und Gipsermeisterverbandes, der Farb- und Lacklieferanten sowie
Vertretern von Umweltschutzämtern ergänzt und abgerundet.
Die Beteiligten waren sich einig, dass der Umgang und der Gebrauch
von Lösungsmitteln nach wie vor ein zentrales Thema ist.
Denn Produkte, die unter eine Giftklasse fallen, die Schwermetalle
oder chlorhaltige Stoffe enthalten, sind weitgehend vom Markt
verschwunden und stellen keine ernsthaften Probleme mehr dar.
Der Anteil Ðlösungsmittelfreierð Produkte (£2%
Lösungsmittelanteil) erreicht heute im Baumalersektor bereits
rund 70%. Trotzdem ist eine weitere Verbesserung arbeitstechnisch
durchaus realisierbar, weil die Farben und Lacke auf ÐWasserbasisð
in ihrer Verarbeitungsqualität heute den lösungsmittelhaltigen
Produkten in vielen Bereichen ebenbürtig sind. Auch im Bereich
Entsorgung hat man wesentliche Fortschritte erreicht. Weniger
fassbar sind hingegen die zahlreichen diffusen VOC-Emissionen,
die bei der Anwendung auftreten. Durch den konsequenten Einsatz
von lösungsmittelfreien Produkten liessen sich diese wirksam
weiter eindämmen. In der Branche wenig bekannt ist auch der
Einsatz von Naturfarben, die obwohl teilweise sogar lösungsmittelhaltig
(vgl. BUWAL-Studie SR 186) für gewisse Anwendungen
eine sinnvolle Alternative darstellten. Auch die Nachhaltigkeit
im Sinne von Langlebigkeit wurde als wichtiger Aspekt wahrgenommen
und diskutiert.
Als wichtigste Handlungsfelder bezeichneten die verschiedenen
Parteien u.a. die Devisierung und das Controlling. Es wurden aber
auch einige Informationsdefizite seitens der Maler und der Auftraggeber
geortet. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wurde
als weitere wichtige Voraussetzung angesprochen. Als kontraproduktiv
wurde in dieser Hinsicht die neue Verordnung über das öffentliche
Beschaffungswesen erwähnt. Weiter im Gespäch stand die
wichtige Rolle der Endverbraucher und damit auch des Do-it-yourself-Bereichs.
Die Schlüsselrolle der Kunden bei der Umsetzung nachhaltiger
Strategien wurde erkannt, alleine schon im Bereich der Devisierungssysteme.
Als letzte Etappe in der Situationsanalyse wird eine detaillierte
Umfrage im lokalen Malergewerbe folgen. Sie wird durch Lehrlinge
der Gewerbeschule durchgeführt. Die Resultate werden zusammen
mit den bisherigen Erkenntnissen in einem Bericht «Situationsanalyse
Nachhaltiges Malergewerbe Stadt Bern» zusammengefasst. Dieser
Bericht bildet die Basis für die weiteren geplanten Aktivitäten.
Zweite Phase: Sensibilisierung der Akteure
Im Projekt spielen die Kunden eine Schlüsselrolle. Sie prägen das Auftragswesen und nehmen starken Einfluss darauf, inwieweit ökologisch relevante Aspekte in der Praxis umgesetzt werden. Auf der Seite der Planer sind es die Architekten, die in der Projektierung und über die Submissionsunterlagen die Weichen für die Berücksichtigung von ökologischen Kriterien stellen. Nicht zuletzt sind es aber auch die Maler selber, die als Berater und Offertsteller auf Entscheidungen in Richtung Nachhaltigkeit Einfluss nehmen. In der zweiten Phase des Projektes setzt man sich daher mit konkreten Wegen und Mitteln auseinander, die zur Sensibilisierung dieser verschiedenen Akteure eingesetzt werden können.
Mit rollender Planung zum Ziel
Die letzte Phase des Projektes, die Umsetzung der Erkenntnisse im Rahmen konkreter, zielgruppenorientierter Aktivitäten, ist auf Frühling 2000 geplant. Aufgrund der rollenden Planung, ein Merkmal eines Agenda 21-Prozesses, ist die Ausgestaltung noch nicht definitiv. Da die Zielsetzungen unter Mitwirkung aller Beteiligten erreicht werden sollen, sind Kursänderungen wahrscheinlich.
Ein Projekt für die Öffentlichkeit
Das Projekt soll nicht hinter geschlossenen Gardinen stattfinden, sondern weiteren interessierten Kreisen offenstehen. Aus diesem Grund wird das Projekt hier im SVU-Bulletin vorgestellt. Wer einen noch tieferen Einblick wünscht, kann den Zwischenbericht «Situationsanalyse Nachhaltiges Malergewerbe Stadt Bern» ab Ende Februar 2000 auf der SVU-Geschäftsstelle beziehen. In dem Bericht finden sich die Informationen zu den bisherigen Aktivitäten sowie zum Handlungsbedarf innerhalb des Malergewerbes und von dessen Kunden und Zulieferern. Der gesamte Prozess wird umfassend dokumentiert, damit er auch weiteren Nachhaltigkeits-Projekten als Anregung und Orientierungshilfe dienen kann. Den SVU-Mitgliedern steht nach Projektende das gesamte Projektmaterial zur Einsichtnahme zur Verfügung. Diese Dokumentation soll insbesondere auch die Möglichkeiten und Grenzen aufzeigen, denen man als Beratungsstelle in einem solchen Prozess begegnet.
AKöA |
AKöA jetzt im Nationalen Forum für den ökologischen Ausgleich (NFöA) vertreten
Arbeitskreis ökologischer Ausgleich (AKöA)
Das ÐNationale Forum für den ökologischen Ausgleichð (NFöA) hat das Gesuch des AKöA/SVU, im NFöA vertreten zu sein, am 1. Dezember 1999 gutgeheissen. Damit hat unsere seit zwei Jahren engagiert geleistete Arbeit nationale Anerkennung erlangt. An der letzten AKöA Versammlung vom 22. September in Lausanne haben sich Beat von Wyl und Philippe Fallot als Vertreter und Stellvertreter des SVU im NFöA zur Verfügung gestellt. Die definitive Wahl erfolgt an der nächsten Versammlung des AKöA (weitere KandidatInnen melden sich bitte bei Hans Balmer):
2. Februar 2000, 9.30 16.30 Uhr, ETH
Zürich
Hauptthema: Förderung der Qualität der ökologischen
Ausgleichsflächen
Im Forum stehen im Jahr 2000 die folgenden
Fragen im Vordergrund: Förderung der Qualität der ökologischen
Ausgleichsflächen (das Forum hat ein eigenes Modell erarbeitet
und getestet), Regionalisierung des ökologischen Ausgleichs
sowie Fragen rund um die Hochstamm-Feldobstbäume. Wir wollen
unsere Position und Erfahrungen diskutieren, damit wir im Forum
einen kompetenten Beitrag leisten können.
Ablauf: Vormittag 2 3 Referate von Fachleuten; Nachmittag:
Diskussion und Erfahrungsaustausch. Das Detailprogramm ist ab
10. Januar 2000 bei der Geschäftsstelle des SVU zu beziehen:
Tel. 031 311 03 02, Fax 031 312 38 01, e-mail: svu@mueller.ch
Weitere Informationen über den AKöA:
Hans Balmer, Tel. 01 940 59 29, e-mail: balmer-forgo@bluewin.ch
Philippe Fallot, Tel. 032 365 16 06, e-mail: foyard@bluewin.ch
VUR |
Stichwortartig informiert die VUR über die neusten Entwicklungen von Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Gebiete des Umweltrechts. Weitergehende Informationen können mit einem Abonnement der Zeitschrift «Umweltrecht in der Praxis» bezogen werden (erscheint ca. 8mal pro Jahr und kostet Fr. 110.). Für zusätzliche Informationen steht die Vereinigung für Umweltrecht gerne zu Ihrer Verfügung: VUR, Postfach, 8026 Zürich, Telefon 01/241 76 91, e-mail: vur-ade@pingnet.ch. Und das Aktuellste im Internet http://www.vur-ade.ch
Internationales Recht
WTO-Report zu Handel und Umwelt vom 14.
Oktober 1999, Bridges Vol. 3 No. 41
Kernstück des Berichtes ist die Aussage, dass die grösste
Gefahr für die Umwelt in der Armut bzw. dem wirtschaftlichen
Nachholbedarf der Drittweltstaaten liegt. Obwohl der internationale
Handel zwischen den Industrienationen Umweltschädigungen
mit sich bringt, sind globale Umweltprobleme daher nicht über
ökologisch motivierte Handelshemmnisse zu lösen. Erst
die wirtschaftliche Erstarkung der Drittweltländer, wodurch
diese vom akuten Kampf um die reine Existenzsicherung zu einer
umweltverträglicheren und nachhaltigeren Entwicklung übergehen
könnten, würde den Verschleiss der natürlichen
Ressourcen aufhalten. Ohne auf ihre eigenen Regelungen, die über
beträchtliche ökologische Defizite verfügen, einzugehen,
spricht sich die WTO zudem für eine Stärkung internationaler
Umweltkonventionen als unabdingbare Voraussetzung einer Entschärfung
des Konfliktes zwischen Handel und Umwelt aus.
Fünfte Vertragsparteienkonferenz zur
Klimakonvention in Bonn vom 25. Oktober 1999 bis 5. November 1999
Der Ausgang der Konferenz zeichnet sich zwar nicht so sehr durch
konkrete, politisch gewichtige Ergebnisse aus, hingegen widerspiegelt
er als wichtigen Fortschritt gegenüber früheren Jahren
eine deutliche Verbesserung des Verhandlungsklimas zwischen den
Vertragsparteien. So wurden in Bonn verbindliche Verhandlungstermine
vereinbart, damit bis zur sechsten Konferenz im Jahre 2000 die
zentralen Konkretisierungen des Kyoto-Protokolls (Haftungsfragen
beim Emissionshandel, Anteilsanrechnung der im Ausland über
JI oder CDM erzielten Emissionsreduktionen, Sanktionsmechanismen
bei Nichteinhaltung der Reduktionsziele etc.) verabschiedet werden
können.
Insbesondere im Konflikt zwischen den Drittweltstaaten und den
USA, welche den Einbezug dieser Länder in verbindliche Reduktionsverpflichtungen
fordern, dürfte der Konferenzbeschluss, wonach CDM-Projekte
ab dem nächsten Jahr zugelassen sind, zu einer gegenseitigen
Annäherung führen. Auch dem Widerstand der Erdölstaaten
gegenüber einem allzu strengen Klimaregime versuchte man
in Bonn zu begegnen. Ihnen kommt insbesondere entgegen, dass beschlossen
wurde, der Forderung dieser Staaten nach Entschädigungen
für durch Reduktionsmassnahmen entstandene Wirtschaftsnachteile
eine separate Sitzung zu widmen.
Die Schweizer Delegation schliesslich konnte an der Konferenz
als erstes Land, welches gesetzliche Emissionsreduktionen auf
nationaler Ebene vorsieht, das im Oktober vom Parlament verabschiedete
CO2-Gesetz vorstellen.
Die nächste Vertragsparteienkonferenz findet im November
2000 statt.
Stelleninserat |

Die Schweiz. Stiftung für Landschaftsschutz und Landschaftspflege (SL) sucht für ihre Geschäftsstelle in Bern
zwei Mitarbeiter/innen
(Teilzeit je 50%)
deutsch- bzw. französischsprachig
per 1. März 2000 oder nach Vereinbarung.
Die auf 3 Jahre befristeten Stellen umfassen selbständige
Sachbearbeitung, Projektarbeit, journalistische Tätigkeiten
und Mitwirkung bei Kampagnen.
Anforderungen:
abgeschlossenes Hochschulstudium oder vergleichbare Ausbildung,
erworben in den 90er Jahren,
persönliches Engagement und Praxiserfahrung im Bereich
Landschaftsschutz, Kenntnisse in Umwelt/ Raumplanung/ Agronomie
und Journalismus,
gewandte mündliche und schriftliche Ausdrucksweise,
deutsche bzw. französische Muttersprache, mit guten
Kenntnissen der jeweils anderen Sprache.
Wir bieten selbständige, abwechslungsreiche Tätigkeit und Arbeit in kleinem Team.
Wir erwarten gerne Ihre Bewerbung mit den
üblichen Unterlagen:
SL/FSPAP, Personalwesen, Hirschengraben 11, 3011 Bern, Tel. 031
312 20 01
|
Impressum Internet: http://www.ambios.ch/svu |
Hauptredaktion Dr. Gabi Gerlach, Dr. Andreas Bally, BiCon AG - Institut für angewandte Umweltwissenschaften, Bodanstr. 19, 8280 Kreuzlingen Tel. 071 672 28 68 Fax. 071 672 28 69 email: bicon@access.ch |
Redaktion für
die französisch- und italienischsprachige Schweiz: Sarah Pearson, rue Micheli-du-Crest 18, 1205 Genève Tél 021 619 44 56 Fax 022 329 36 46 e-mail: s.pearson@srva.ch |
Übersetzung: Catherine Baroffio, Markus X. Schmid Geschäftsstelle des SVU: Brunngasse 60, 3011 Bern Tel. 031 311 03 02 Fax. 031 312 38 01 email: svu@thenet.ch |