NEWSLETTER MÄRZ 2022

Aus dem Vorstand

Mitgliederversammlung vom 8. April 2022 : Gravière de Grands-Champs – Commune de Gibloux (Canton de Fribourg)

Der svu|asep lädt Sie für die nächste Mitgliederversammlung am 8. April 2022 nach Fribourg ein, wo wir im Anschluss die Gravière de Gand-Champs, eine in Betrieb befindliche Kiesgrube und Verarbeitungsanlagen besichtigen können. Es werden die wichtigsten Themenbereiche präsentiert, die im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung bewertet wurden: Luft, Lärm, Wasser, Natur, Wald, Boden und Landschaft.

Für ein spannendes Begleitprogramm ist also gesorgt!

Das Programm und die Anmeldung finden Sie hier.

Die Einladung zur Mitgliederversammlung folgt separat per Post.

3. Schweizer Landschaftskongress am 8. und 9. September in Rapperswil

Der 3. Schweizer Landschaftskongress widmet sich dem Thema 'Hin zu einer neuen Landschaftskultur'. Angesichts des anhaltenden Drucks auf die Landschaftsqualität und neuer Herausforderungen wie der Biodiversitäts- und Klimakrise sind spürbare Veränderungen im Denken und Handeln für eine nachhaltige Landschaftskultur nötig.

Der 3. Schweizer Landschaftskongress stellt Landschaftskultur als Basis für ein gemeinschaftliches Handeln zur Diskussion und lotet künftige Handlungsmöglichkeiten aus. Eingeladen sind Vertreterinnen und Vertreter aus Praxis und Politik, Forschung und Lehre, sich am Dialog zu beteiligen und Lösungen zu entwickeln. Zurzeit läuft die Evaluation der geplanten Beiträge. Der svu|asep unterstützt Aufbau und Betrieb des Landschaftskongresses in beratender Funktion. Mehr unter: Landschaftskongress · 2022

baukultur-laerm.ch – Werkzeuge für mehr Baukultur an lärmigen Lagen

Der Cercle Bruit Schweiz und das Institut Konstruktives Entwerfen der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften haben gemeinsam eine Website lanciert. Sie bietet Architektinnen und Architekten sowie Umweltplanerinnen und Umweltplanern eine kompakte Arbeitshilfe zum Bauen an lärmbelasteten Lagen und stellt beispielhafte Bauwerke vor. Seit heute ist die Website unter https://baukultur-laerm.ch/ online.

Der SIA mit dem Fachverein Umwelt hat dieses Projekt ebenfalls unterstützt und Olof Kühnholz aus dem Vorstand des svu|asep konnte bei der Entwicklung der Webseite seine langjährigen Erfahrungen in der Reflexionsgruppe mit einbringen.

Weitere Informationen finden Sie hier

Vernehmlassungen

2021/2022 gleich zwei «Umweltpakete» mit drei Themen zum Umwelt-schutzgesetz

Gleich in drei Themenkreisen, welche für den svu|asep wichtig sind, soll das Umweltschutzgesetz (USG) des Bundes revidiert werden:

1. Lärmschutz und Raumplanung
2. Bodenbelastungen und Altlastensanierung

3. Entsorgung und Kreislaufwirtschaft

Beim Lärmschutz verlangen wir eine bessere Berücksichtigung raumplanerischer Aspekte, bei der Beurteilung einer Sanierungspflicht. Innerhalb von Siedlungsgebieten soll nicht nur den lärm­empfindlichen Wohnräumen, sondern neu vermehrt auch ruhigen Aussenräumen Beachtung geschenkt werden. Konkret empfiehlt der svu|asep, dass die massgebliche Distanz zwischen sanierungsbedürftigen Wohnbauten und lärmgeschützten Freiräumen auf deutlich unter 300m (Weglänge) festzulegen sei. Damit ist zu vermeiden, dass bewährte Vorgaben (grösserer Schweizer Städte) zur Anlage von Freiflächen der Naherholung durch wesentlich längere Distanz-Kriterien gemäss Bundesrecht unterlaufen oder gar «desavouiert» würden.

Im Themenbereich der Bodenbelastungen schlugen wir bereits 2019 vor, die Altlastenverordnung und die Verordnung über die Belastung der Böden (VBBo) besser zu koordinieren. Weil es in beiden Fällen um den Boden «im weiteren Sinne» geht, um die oberste Schicht der Erdoberfläche als wesentlichstem Filter und Leiter für Grundwasser, verlangten wir die beiden Verordnungen in naher Zukunft zusammenzulegen. Nebst dieser Koordination von Verordnungen, Richt- und Grenzwerten – ist jedoch der Schutz von Kleinkindern konsequent voranzutreiben: Wir beantragen eine verstärkte Subventionierung der Sanierung von Haus- und Familiengärten und von Kinderspielplätzen.

Das USG soll - drittens - mit einer weiteren Revision die Kreislaufwirtschaft stärken:
Nach der Verordnung über Vermeidung und Entsorgung von Abfällen Art. 16) ist bei Gebäude-Sanierungen oder -Abbrüchen die Bauherrschaft verpflichtet, einen Entsorgungsplan für Bauabfälle zu erstellen. So ist sicherzustellen, dass nicht brennbare, mineralische Fraktionen ausserhalb einer Kehrichtverbrennung (KVA) sortiert werden und nicht «tel quel» in verbrannt werden. Die Umsetzung ist momentan noch lückenhaft: Um knapp verfügbare Deponievolumina in der Schweiz zu schonen, schlagen wir vor, dass Bauabfälle mit einem hohen mineralischen Anteil nicht direkt an die KVA zu liefern, sondern vorzusortieren sind. Mit einer Anpassung des Mehrwertsteuergesetzes ist die Verwendung von rezyklierbaren Abfällen zu fördern: Dies soll mit einer Befreiung entsprechender Sekundärrohstoffe von der Mehrwertsteuer geschehen, wobei wir eine Steuerbefreiung auch für andere Sekundärrohstoffe ausserhalb der Bauwirtschaft begrüssen.

Sonstiges

Ausschreibung: 4. Schweizer Landschaftskongress 2024

2022 wird, wie in diesem Newsletter erwähnt, der 3. Schweizer Landschaftskongress in Rapperswil stattfinden. Wir denken aber bereits an den folgenden, den 4. Landschaftskongress 2024: Wir suchen eine Gastgeberinstitution. Erstmals wird die Durchführung des Landschaftskongresses öffentlich ausgeschrieben und in einem transparenten Auswahlverfahren durch das Forum Landschaft, Alpen, Pärke, FoLAP, der SCNAT vergeben. Mehr unter: Ausschreibung: 4. Schweizer Landschaftskongress 2024 (scnat.ch)

Konjunkturumfrage von der KOF

Die KOF Konjunkturforschungsstelle führt zusammen mit dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA) eine wiederkehrende Umfrage durch. Der Konjunkturumfrage im Projektierungssektor liegen die Antworten leitender Persönlichkeiten von freiwillig teilnehmenden Unternehmen zugrunde, die teilweise zu mehreren Bereichen antworten. Sie werden in einem standardisierten Fragebogen monatlich über die Tendenzen ihres Betriebsgeschehens befragt. Die Resultate finden Sie hier.