NEWSLETTER FEBRUAR 2023

Aus dem Vorstand

Vernehmlassungen des Bundes

Der Bund schickt gleich 2 Vernehmlassungspakete mit Relevanz für unsere Berufsgattungen diesen Frühling in die Runde:

1. Das «Umweltpaket» mit Verordnungsanpassungen in vier Bereichen.

Es kann noch bis Ende März beurteilt werden.

Der svu|asep wird sich bei den folgenden vier Themenbereichen einbringen und sucht daher noch nach Standpunkten und Fachmeinungen aus dem Kreise unserer Mitglieder:

a) Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen: CO2-Verordnung; (SR 641.711)

b) Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt; Freisetzungsverordnung, (oder auch «Neophyten-Verordnung»: FrSV; SR 814.911)

c) Lärmschutz-Verordnung (insbes. in Bezug auf freistehende Wärmepumpen): LSV; SR 814.41

d) Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710)

Zu diesen vier Themen sind wir bis am 6. März an Expert*Innenwissen und Fachmeinungen von Euch/ Ihnen, liebe Mitglieder sehr interessiert! Das Umweltpaket wird mit folgendem Link eingesehen:

https://www.fedlex.admin.ch/de/consultation-procedures/ongoing: (Vernehmlassung 2022/91)

Dabei wollen wir stets eine Stossrichtung verfolgen, die die Aspekte der Gesundheit von Mensch und Umwelt in das Zentrum stellt. Ihre/Eure Mitteilungen und Vorschläge für entsprechende Anträge, sowie Vernehmlassungskommentare sind sehr erwünscht an: Dr. Matthias Gfeller, 8310 Kemptthal: info@remove-this.planungsatelier.ch

2. Agrarpolitik im oder mit dem «Landwirtschaftspaket»

Das sogenannte «landwirtschaftliche Verordnungspaket» kann bis Ende Mai beurteilt werden.

Der svu|asep will sich bei landwirtschaftsspezifischen Themen mit seiner Expert*­innen­gruppe stärker einbringen; Es handelt sich dabei um eine verbandsinterne Fachgruppe, die durchaus noch um eines bis zwei Mitglieder verstärkt werden kann:

Für uns müssen agrarpolitische und raumplanerische Themen – den bedrohlichen Klimawandel vor Augen – an Gewicht gewinnen! Das aktuelle «Landwirtschaftspaket» enthält diverseste Anpassungen bei insgesamt 17 Erlassen: von der Pflanzengesundheitsverordnung bis zur Tierverkehrsdatenbank. Es sind bei mindestens vier Verordnungen markantere Anpassungen mit fachlich zentralen Aspekten in den Erfahrungsgebieten des svu|asep vorgeschlagen:

a) Landwirtschaftliche Begriffsverordnung
Planungsrechtlich bewilligte Solaranlagen werden nicht mehr von der landwirtschaftlichen Nutzfläche ausgeschlossen, wenn sie positiv auf Pflanzenbau oder Beweidung wirken.

b) Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft:
Es soll eine verbesserte und methodischere Erfassung der Mehrwerte bezüglich Nachhaltigkeit erfolgen. Aber es stellt sich die Frage, ob es sinnvoll sei, nach weniger als zehn Jahren Dauer der Förderung nachhaltigkeitswirksamer Innovation statt einen «Modellcharakter für die Branche» zu verlangen nur noch vom «Wettbewerb der Ideen» auszugehen?
 

c) Direktzahlungsverordnung:
Diese Revisionen sollen von den ackerbaubetonten Talgebieten bis ins Berggebiet wirksam sein; beispielsweise zur Abgeltung beim Herdenschutz gegen Grossraubtiere oder durch Zulassung von Mulchen zur Entbuschung auf Weideflächen. Diverse Änderungen sind bei den Bio­diversitäts­beiträgen vorgesehen – so soll der maximal zulässige Anteil an Kleinstrukturen auf Biodiversitätsförderflächen (BFF) wird auf 20% «vereinheitlicht» werden.

Ferner soll die Abgrenzung zwischen «Pufferzonen» gemäss dem Heimatschutzgesetz über den Natur- und (NHG) und «Pufferstreifen» gemäss dieser Verordnung geklärt werden.

d) Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit:
In Erfüllung eines parlamentarischen Vorstosses soll das Ziel des Bundesrates die Stickstoff­verluste beim Düngen um mindestens 20% zu reduzieren, bereits wieder auf 15% abge­schwächt werden «… weil die Trinkwasserinitiativen abgelehnt worden sind».

Wer von den svu|asep-Mitgliedern in einer entsprechenden Expert*Innengruppe mitarbeiten möchte, melde sich bitte direkt bei Matthias Gfeller: info@remove-this.planungsatelier.ch. Vorgesehen ist ein Gedankenaustausch per E-Mail und mindestens eine Kontaktsitzung anfangs Mai 2023.

Für den svu|asep-Vorstand:
Matthias Gfeller