NEWSLETTER JANUAR 2024

Mitgliederversammlung vom 19. April 2024 - Save the date!

Dank der guten Kontakte, die innerhalb der letzten Jahre zum Bundesamt für Landwirtschaft BLW geknüpft worden sind, wird das BLW am 19. April 2024 unser Gastgeber für die nächste Mitgliederversammlung sein. Nach der Mitgliederversammlung am Vormittag und einem kurzen Stehlunch finden am Nachmittag Austauschtreffen mit Vertreterinnen und Vertretern des BLW statt.

An dieser Stelle möchten wir uns beim BLW bereits heute für die wertvolle Zusammenarbeit bedanken.

Reservieren Sie sich dieses Datum, wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen unserer Mitglieder!

UVP-Workshop 2024 vom 26. März 2024 in Solothurn

Am 26. März 2024 findet im Landhaus in Solothurn der nächste UVP-Workshop der Kantone Bern (Amt für Umwelt und Energie) und Solothurn (Amt für Umwelt) in Zusammenarbeit mit dem svu|asep statt. Neben dem Schwerpunktthema «Energie und Klima in der UVP» werden auch weitere Praxisthemen im Zusammenhang mit der UVP beleuchtet.

Am Nachmittag berichten svu|asep-Mitglieder an über zehn Stationen Interessantes und Neues aus dem Berufsalltag, geben einen Einblick in ihre Projekte und tauschen sich mit den Teilnehmenden aus. Das Programm finden Sie hier!

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung bis am 1. Februar 2024. svu|asep-Mitglieder erhalten einen reduzierten Tarif.

Vernehmlassungen

Mit drei ausgewählten Vernehmlassungsantworten zur Bundespolitik lässt sich sehr gut die inhaltlich-wissenschaftliche Breite unseres Engagements aufzeigen: Es handelte sich in der zweiten Jahreshälfte 2023 um Terrain­veränderungen für die Bodenverbesserung, die Daten­abgabe für Meteo- und Umwelt-Analysen sowie um den Umgang mit chemischen Altlasten.

Unsere drei Antworten kurz charakterisiert:

  • Das BAfU hat eine neue Vollzugshilfe zur Bewilligung von Terrainveränderungen, welche auch Bodenverbesserungen zum Ziel haben, publiziert. Wir begrüssen diese Stossrichtung ganz grundsätzlich: Denn die aktuelle Praxis divergiert von Kanton zu Kanton doch recht stark. Allerdings sollte nach unserer Ansicht, eine wesentliche Zielerreichung: Primär die anthropogen überprägten Böden bspw. auf ehemaligen Kiesgruben zu verbessern, noch stärker gefördert werden. Für die Vollzugs­hilfe bedeutet dies, dass in ihr der Erhalt von landwirtschaft­lichem Boden und allenfalls dessen Sanierung noch bessere Beachtung verdienen. Mit anderen Worten: die Produktionsfunktion des Bodens sollte ein stärkeres Gewicht erhalten; auch die diesbezüglichen Chancen sind in der Vollzugs­hilfe ausführlicher abzuhandeln.
     
  • MeteoSchweiz hat eine Vernehmlassung – quasi in eigener Sache – in die Wege geleitet: MeteoSchweiz stellt mehrmals täglich aktuellste Daten zur Wetter­entwicklung zur Verfügung. Es ist wichtig, dass diese Daten sowohl an private Firmen der Wetterprognose oder Institutionen die sich mit der Gefahrenvorhersage befassen, rasch und sicher zur Verfügung gestellt werden können. Offen – und durch uns durchaus kritisch analysiert – steht aber die Frage im Raum, inwieweit auch MeteoSchweiz selber auf diesem Markt Daten in unterschiedlichen Formen voranalysiert und aggregiert verkaufen darf/soll(?) oder ob dadurch eine zu weitgehende Konkurrenzierung privater Anbieter durch den Staat vorläge.
     
  • Bei der Sanierung von grossvolumigen Altlasten, bspw. mit Abfällen der chemischen Industrie, ist zu beachten, dass diese Sanierungen nicht nach einem kurzfristigen pragmatisch/ökonomischen Ansatz, sondern stets mit dem Ziel einer möglichst langfristigen Behebung der angetroffenen Umweltschäden geplant und durchgeführt werden. Das angestrebte Variantenstudium für Sanierungsvorhaben befürworten wir grundsätzlich, aber Vorgehensweisen wie beispielsweise die „in-situ-„ und „on-site-„ -Verfahren, sind wenig erforscht und noch weniger erprobt. Sie können – nach unserem aktuellen Kenntnisstand – noch keinen langfristigen Sanierungserfolg garantieren. Überdies muss eine möglichst gute (quasi prophylaktische) Gefahren­abwehr insbesondere im Bereich von Grundwasserleitern garantiert werden können. Mit den angepeilten Ausnahme­regelung(en) (primär für eine Deponie im Oberwallis) würde dies aber statt unterstützt – eher erneut in Frage gestellt.

 

Wer also künftig zu diesen (und etlichen weiteren) Themata des SVU|ASEP seine vielfältigen beruflichen resp. fachlichen Erfahrungen einbringen möchte, der setze sich bitte mit mir; Matthias Gfeller, Kemptthal und Winterthur [Matthias.gfeller@remove-this.bluewin.ch] in Verbindung!